Veröffentlicht am 27.09.2011

Vortrag zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Informationen der Betreuungsstelle am 4. Oktober um 17 Uhr in der VHS

Für den Fall, dass man durch Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sollten bestimmte Formalitäten erledigt sein. Silke Krüger von der Betreuungsstelle der Hansestadt Lübeck und Christine Teiting vom Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e. V. informieren über „Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ am Dienstag, 4. Oktober 2011 von 17 bis 18.30 Uhr in der VHS, Hüxstraße 118-120. In dem Vortrag werden Fragen beantwortet, wo die Unterschiede von Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung liegen. Welche Vor- und Nachteile gibt es? Welche Form sollte jeweils gewählt werden? Welchen Inhalt müssen die Verfügungen haben? Wer kann damit beauftragt werden? Auf diese und andere Fragen wird in dem Vortrag eingegangen, und die Referentinnen stehen für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. Der Eintritt kostet drei Euro.+++