Veröffentlicht am 02.09.2011

Kanalstraße jetzt beidseitig mit Radfahrstreifen

Mehr Platz für Fußgänger – Rund 1200 Radler pro Tag – Nur 10.000 Autos

Auf der Fahrbahn der Kanalstraße zwischen der Fleischhauerstraße und der Hubbrücke werden auf einer Länge von rund 1100 Meter jetzt beidseitig Radfahrstreifen abmarkiert, teilte das Baudezernat heute mit. Die Bauverwaltung kommt damit einem Beschluss der Bürgerschaft nach, die seit Jahren bestehende Lücke im Radverkehrsnetz am östlichen Altstadtrand zu schließen und das Radeln dort attraktiver und sicherer zu machen.

Bisher mussten sich die Radfahrer altstadtseitig die Gehwege mit den Fußgängern teilen, was vor den Geschäften und an den Signalanlagen wegen der beengten Verhältnisse oft zu Problemen führte (insbesondere an der Glockengießerstraße und zur Hundestraße hin). Außerdem verleitete die alte Radverkehrsführung zum gefährlichen Linksfahren. Durch die Verlegung des Radweges auf die Fahrbahn gehören diese Konflikte nun der Vergangenheit an; auch haben die Fußgänger mehr Platz zum Schlendern und Verweilen.

Auf der Klughafenseite bekommen die Radler, die dort bisher gemeinsam mit den Autos den rechten Fahrstreifen benutzen mussten, mit dem 1,85 Meter breiten Radfahrstreifen jetzt ebenfalls eine eigene Verkehrsfläche.

Wiederholte Verkehrszählungen hatten – auch nach Fertigstellung der Nordtangente- auf der Kanalstraße eine gleichbleibende Verkehrsbelastung von täglich ca. 10.000 Kraftfahrzeugen ergeben. Die Zahl der Radler hat sich dagegen kontinuierlich auf aktuell ca. 1.200 Radfahrer pro Tag erhöht (Höhe Fleischhauerstr.).

Durch die Abmarkierungen wird dem Autoverkehr in jeder Fahrtrichtung zwar je ein Fahrstreifen entzogen; die verbleibenden (überbreiten) Fahrspuren reichen zur leistungsgerechten Abwicklung des Kfz-Verkehrs aber – auch nach Einschätzung der Polizei- aus.

Die Regelungen zum Liefern und Parken an der Altstadtseite bleiben unverändert. Dies gilt auch für die Zufahrten zu den wasserseitig gelegenen Parkplätzen.

Ein Parken oder Halten auf den Radfahrstreifen ist nicht gestattet, das Überfahren der Streifen zum Ein- oder Ausparken auf den danebenliegenden baulichen Parkbuchten und Parkplätzen ist jedoch zulässig. Die Regelung ist damit identisch mit der am Mönkhofer Weg, wo bereits seit einigen Jahren ebenfalls Radfahrstreifen abmarkiert worden sind. Die Lösung hat sich dort (bei etwa gleich hohem Verkehrsaufkommen wie auf der Kanalstraße) gut bewährt.

Um die Fahrbahnbenutzung für die Radler auch attraktiv zu machen, waren bereits im vergangenen Jahr auf der Kanalstraße ca. 40 Regenwasserabläufe an der Fahrbahnrändern erneuert oder „auf Höhe“ gesetzt worden.

Für die Entfernung der alten Leitlinien und die Neumarkierung der Radfahrstreifen und Radler-Piktogramme kostet die Hansestadt Lübeck rund 23.000 Euro, die aus Radwegsanierungsmitteln beglichen werden. +++