Veröffentlicht am 14.07.2011

Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch vergrößert

Jugendschutz während der Travemünder Woche – Teams auf Festmeile unterwegs

Neben dem großartigen Sportereignis gehört auch die Party an Land unbedingt zur Travemünder Woche! Damit besonders junge Leute dabei einen klaren Kopf behalten, bittet das bewährte Bündnis aus Kinder- und Jugendschutz, Ordnungsdienst / Gewerbeangelegenheiten und Polizei die Besucher, beim Feiern die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

Es werden auch in diesem Jahr wieder Jugendschutzteams auf der Festmeile unterwegs und ansprechbar sein. „Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Jugendlichen nicht zu viel trinken und nachts heil nach Hause kommen“, betonen die Jugendschutzbeauftragten der Hansestadt Lübeck, Annette Eickhölter und Karen Wotha.

In diesem Jahr haben sich weitere Partner mit an den Kooperationstisch gesetzt, um ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu besprechen: die Lübecker Verkehrsgesellschaft, die Deutsche Bahn und die Bundespolizei. „Durch diese noch bessere Vernetzung wollen wir erreichen, dass alle Besucher der Travemünder Woche (TW) gern und unbeschadet die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen!“, so Eickhölter. So werden während der TW Mitarbeiter der Bahn sowie der Bundespolizei in den Zügen von und nach Travemünde Präsenz zeigen.

Gewerbetreibende in Travemünde und die Standbetreiber auf der Meile wurden ebenfalls ins Boot geholt und mit Informationsmaterial versorgt. Ihnen werden beispielsweise „Argumente-Karten“ und Plakate ausgehändigt, die Jugendlichen erklären, warum ihnen kein Alkohol verkauft werden darf und auch das Kassenpersonal an die Aussage des Jugendschutzgesetzes erinnert.

In diesem Jahr gibt es eine weitere Neuigkeit: vom 27. bis 30. Juli wollen junge Leute vom Projekt „Na toll“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor Ort mit Kindern und Jugendlichen, also auf Augenhöhe, ins Gespräch über Alkohol und die Regeln und Risiken kommen.

Diese Regeln des Jugendschutzgesetzes sind übrigens ganz einfach: unter 16 Jahren kein Alkohol, unter 18 Jahren nichts Branntweinhaltiges! Wenn sie eingehalten werden und innerhalb der Grenzen jeder auf sein persönliches Limit achtet, dann steht der Party nichts im Wege! +++