Veröffentlicht am 22.03.2011

Den Hauptschulabschluss nachholen

Prüfung ermöglicht „Nicht-Schülern“ den Erwerb des Bildungsabschlusses

Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses für Nichtschüler/innen für alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung (30. März 2011)

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule mehr stehen,
  • noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
  • die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
  • ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein,
  • sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Bildungsministerium einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind ab sofort im Schulamt oder im Rahmen der Informationsveranstaltung am Sonnabend, 26. März 2011, in den Räumen der Volkshochschule, Hüxstraße 118, 23552 Lübeck, erhältlich. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 30. März 2011 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden Mitte Mai 2011 statt. +++