Veröffentlicht am 07.03.2011

Parkregelung vorm Gericht wird geändert

Neuregelung der Parksituation in der Travemünder Allee und der Straße Am Burgfeld

Seit dem 10. Januar 2011 sind die Parkmöglichkeiten in der Travemünder Allee und in der Straße Am Burgfeld tagsüber gebührenpflichtig. In der Straße Am Burgfeld waren im Vorwege durch Verbreiterung der Straßenfläche das Parken auch auf der Westseite ermöglicht worden.

Als Folge der Parkraumbewirtschaftung hat sich eine Verlagerung des Besucherparkens für die Gerichte und Schulen in die angrenzenden Wohngebiete eingestellt.

Der Verwaltung sind von Anwohnern des Gebietes Wünsche nach einer Abwandlung der Regelung entgegengebracht worden. Auch ein Widerspruch zu der eingeführten Bewirtschaftung wurde eingelegt.

Die mit der Thematik befassten Behörden und Bereiche haben die Situation in den letzten Wochen geprüft und sich auf eine Abänderung verständigt, die sowohl den Anwohnern entgegenkommt, als auch den Bedarf an Besucherparkplätzen berücksichtigt.

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

  • Auf die Bewirtschaftung entlang der Travemünder Allee wird verzichtet, um die benachbarten Wohngebiete zu entlasten.
  • In der Straße Am Burgfeld bleibt die eingeführte Bewirtschaftung wegen der Nachfrage nach Kurzzeitparkplätzen und der guten Lage zum Gericht bestehen. Hier war durch bauliche Maßnahmen das legale beidseitige Parken erst ermöglicht worden, womit die Anzahl der offiziellen Parkplätze in der Straße verdoppelt werden konnte.
  • Die Parkbewirtschaftungszeit wird wie folgt neu geregelt:

Unter Berücksichtigung der Hauptgeschäftszeiten des Gerichtes wird nun die Gebührenpflicht auf die Zeit montags bis freitags zwischen 8 und 14 Uhr beschränkt. Bislang galt dort, in Anlehnung an die Regelung in der Altstadt eine Gebührenpflicht zwischen 10 und 18 Uhr. Die Gebührenhöhe bleibt unverändert; sie richtet sich nach der Gebührenordnung der Hansestadt Lübeck (1 Euro pro Stunde, bzw. 10 Cent für 6 Minuten). Für die Straße Am Burgfeld wird auf gesamter Länge das Parken mit Brötchentaste (10 Minuten frei) ermöglicht.

  • Für das Wohngebiet an der Gertrudenstraße wird darüber hinaus verwaltungsseitig geprüft, mit welchen Maßnahmen hier dem Parkdruck entgegengewirkt werden kann, der auch schon vor der Einführung der Bewirtschaftung überaus stark war und zu Bürgerprotesten geführt hatte. Das Problem in diesem Quartier liegt in der hohen Motorisierung der Schüler und Schülerinnen sowie der Lehrkräfte der dortigen Schulen bzw. der nicht in ausreichender Anzahl vorhandenen Parkplätze für diese Einrichtungen.

Der an der Konstinstraße eingerichtete Parkplatz für die Dorothea-Schlözer-Schule wird erst seit Einführung der Bewirtschaftung stärker angenommen.

Die Änderungen wurden dem Bauausschuss in seiner heutigen Sitzung (7. März 2011) mitgeteilt. Am selben Tag beginnt die Umsetzung. +++