Veröffentlicht am 27.01.2011

Hansestadt Lübeck führt kommunales Förderbudget ein

Neues Verfahren in der sozialen Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau

Neues Verfahren in der sozialen Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau

Das Verfahren zur Inanspruchnahme günstiger Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau wird ab dem Förderjahr 2011 durch das Innenministerium geändert. In Schleswig-Holstein stehen den kreisfreien Städten nun sogenannte kommunale Förderbudgets zur Verfügung. In Lübeck sind dies vorläufig 48 Millionen Euro für die Jahre 2011 bis 2014.

Interessierte können auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein – Innenministerium - die aktuellen Finanzierungsrichtlinien „ Soziale Wohnraumförderung“ nachlesen.

Wer also seine Investitionen in Lübeck mit diesen öffentlichen Mitteln plant, ist zukünftig darauf angewiesen, in das kommunalen Förderbudget aufgenommen zu werden. Zu diesem Zweck, kann bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Kronsforder Allee 2-6, Ansprechpartnerinnen Petra Scharrenberg, Telefon (0451) 122-6400, oder Ulrike Harnack, Telefon 122-6428, e-mail: Soziale-Sicherung@luebeck.de - ein Anmeldeformular angefordert werden. Dort werden auch gern Fragen zu diesem neuen Förderinstrument beantwortet.

Zu beachten ist, dass Anmeldungen für die Förderjahre 2011 bis 2014 bereits bis zum 15. März 2011 bei der Hansestadt Lübeck vorliegen müssen. +++