Veröffentlicht am 05.08.2010

Mönkhofer Weg: Fahrradfreundlich bis zum Hochschulstadtteil

Neuer Schutzstreifen für Radfahrer – Zwei neue Parkplätze zum Ausgleich für Autofahrer

Der bereits vorhandene Schutzstreifen für Radfahrer auf dem Mönkhofer Weg wird ab Mitte kommender Woche zwischen der Ebner-Eschenbach-Straße und Stephensonstraße auf einer Länge von etwa 1000 Metern beidseitig verlängert und markiert. Damit wird die für Lübeck neue Führungsform des Radverkehrs bis zum Hochschulstadtteil vollendet. Die Kosten für die Markierung der Streifen mit Piktogrammen belaufen sich auf rund 3000 Euro. Mit dieser Maßnahme entfällt in Höhe der Stephensonstraße im Mönkhofer Weg das Bordsteinparken. Als Ersatz hierfür wurden vom Gebäudemanagement Schleswig-Holstein in den letzten Wochen auf dem Fachhochschulgrundstück am Mönkhofer Weg zwei Pkw-Parkplätze gebaut.

Täglich nutzen durchschnittlich rund 11 000 Fahrzeuge sowie 3000 Radfahrer den Mönkhofer Weg. Unter Berücksichtigung dieses Verkehrs und aufgrund der abschnittsweise unzureichenden Fahrbahnbreite kann die Markierung in der vorhandenen Fahrbahn teilweise nur für eine Fahrtrichtung erfolgen. „Wir versprechen uns mit diesen Maßnahmen eine Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer insbesondere der Radfahrer“, sagt Verkehrsplaner Helmut Schünemann von der Hansestadt Lübeck. Die unbefriedigende Verkehrssituation im Mönkhofer Weg, wie das wilde Parken zum Teil auf den Gehwegen, hatte auch den Bauausschuss beschäftigt, der diesen Maßnahmen zugestimmt hat.

Die Abmarkierung der Schutzstreifen erhöht die Seitenabstände zwischen den Radlern und überholenden Pkws; die optische Verengung der Fahrbahn soll ferner zu einer Senkung der gefahrenen Kfz- Geschwindigkeiten beitragen. Pkws können sich auf dem Mönkhofer Weg dennoch weiterhin problemlos begegnen. Busse und andere Schwerverkehrsfahrzeuge müssen im Begegnungsfall gegebenenfalls auf den Schutzstreifen ausweichen, die Randmarkierung also überfahren. Dies ist nach der Straßenverkehrsordnung aber zulässig, da der Schutzstreifen kein Sonderweg, sondern ein Teil der Fahrbahn ist. Ein kurzzeitiges Halten auf den Schutzstreifen zum Liefern und Laden ist ebenfalls zulässig, nicht jedoch das Parken auf den Schutzstreifen.

Die Bauverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um vorsichtige Fahrweise und um Beachtung der neuen Regelungen.+++