Veröffentlicht am 29.07.2010

Dorf- und Lutherstraße: Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Anlieger dieser Straßen müssen für die neuen Laternen Beiträge zahlen

Die Straßenlaternen in der Dorf- und Lutherstraße werden noch in diesem Jahr erneuert. In beiden Straßen sind Beleuchtungsanlagen 40 Jahre alt. Sowohl die Standsicherheit der Masten als auch die elektrische Betriebssicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden. Gemäß den Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein werden die Grundstückseigentümer dieser Straßen an den Kosten beteiligt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach verschiedenen Faktoren und kann vorab nicht pauschal genannt werden.

Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten erhalten auf Grundlage der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein im kommenden Jahr (2011) Veranlagungsbescheide, in denen satzungsgemäß 75 Prozent des Kostenaufwands der Hansestadt Lübeck auf die Anlieger umgelegt werden.

Die Beiträge werden aufgrund der tatsächlichen Baukosten ermittelt, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. Eine Aussage zur genauen Höhe der einzelnen Beiträge kann daher leider noch nicht getroffen werden.

Fragen der Anlieger betreffend der Beiträge beantwortet der zuständige Mitarbeiter des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck unter der Telefonnummer
(0451) 122-6032.+++