Veröffentlicht am 13.07.2010

Anlieger müssen für Straßenleuchten Beiträge zahlen

Laternen in Lauerhof-, Lützow- und Schönkampstraße werden erneuert

Die Straßenlaternen in der Lauerhof-, der Lützow- und der Schönkampstraße werden seit diesem Monat erneuert, weil die Masten nicht mehr standsicher sind. Gemäß den Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein werden die Grundstückseigentümer dieser Straßen an den Kosten beteiligt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach verschiedenen Faktoren und kann vorab nicht pauschal genannt werden.

Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten erhalten auf Grundlage der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein im kommenden Jahr (2011) Veranlagungsbescheide, in denen satzungsgemäß 75 Prozent des Kostenaufwands der Hansestadt Lübeck in Höhe von rund 42.000 Euro für die Lauerhofstraße, etwa 41.000 Euro für die Lützowstraße und 37.000 Euro für die Schönkampstraße auf die Anlieger umgelegt werden.

Neben der Erneuerung der größtenteils 40 Jahre alten Straßenbeleuchtung werden weitere Straßenlaternen aufgestellt.

Fragen der Anlieger zu den Beiträgen beantworten die zuständigen Sachbearbeiter des Bereiches Verkehr der Hansestadt Lübeck unter den Telefonnummern (0451) 122-6032 und 122-6035. +++