Veröffentlicht am 04.05.2010

Verwahrfälle sind zugeordnet – daher jetzt Mahnverfahren

Falschparker aus dem ersten Halbjahr 2009 erhielten Androhung der Zwangsvollstreckung – Neue MACH-Software funktioniert fehlerfrei

Mehrere Lübecker haben in den vergangenen Tagen Post von der Vollstreckungsbehörde bekommen. In den automatisierten Schreiben werden sie aufgefordert, nicht bezahlte „Knöllchen“ zu begleichen. Diese Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise für Parken in Bewohnerbereichen oder verbotswidrige Einfahren in die verkehrsberuhigte Straßen der Altstadt, wurden zumeist im ernsten Halbjahr 2009 begangen. Zum Teil haben die Bürger, denen vor rund einem Jahr diese Verstöße unterlaufen sind, diese „Knöllchen“ längst bezahlt. Dass sie jetzt zur Kasse gebeten wurden, hängt schlicht und ergreifend mit einem Kommunikationsproblem zweier Software-Produkte zusammen.

Nach derzeitigem Stand der Nachforschungen hat sich folgendes Procedere abgespielt: Bei der Übergabe der Daten aus der Software für Ordnungswidrigkeiten an die neue Lübecker Finanzsoftware „MACH“ sind im ersten Halbjahr 2009 fehlerhafte Informationen übermittelt worden. Die Software „MACH-Finanzen“ selbst ist davon nicht betroffen und läuft fehlerfrei. Eine wichtige Voraussetzung für den Umstieg der Stadtverwaltung von der jahrhundertealten Kameralistik auf die doppelte Buchführung.

Bis zur vollständigen Aufklärung der betroffenen Fälle sind Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Wirkung von gestern (Montag, 3. Mai 2010) gestoppt worden. Allerdings wird die Hansestadt Lübeck auf berechtigte Forderungen aus Ordnungswidrigkeiten auch zukünftig nicht verzichten. Sobald die zweifelhaften Fälle überprüft sind, werden die Mahn- und Vollstreckungsverfahren wieder aufgenommen.

Auch dem Bereich Buchhaltung & Finanzen (früher „Stadtkasse“) ist in Zusammenhang mit den fehlerhaften Androhungen von Zwangsvollstreckungen kein Vorwurf zu machen. Deren Schreiben basiert auf dem o. g. Software-Kommunikationsproblem. Bei allen betroffenen Bürgern wird sich die Stadt entschuldigen. +++