Veröffentlicht am 11.03.2010

Wer darf sich zum Seniorenvertreter wählen lassen?

Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl

Der Wahlausschuss für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck tritt am Montag, 15. März 2010, zu seiner ersten Sitzung zusammen. Unter Vorsitz von Wahlleiter Egon Ruland entscheidet der Ausschuss über die Zulassung der zur Seniorenbeiratswahl am 28. April 2010 eingereichten Wahlvorschläge.

Die Sitzung ist öffentlich. Sie beginnt um 10 Uhr im Kommissarenzimmer des Lübecker Rathauses, Breite Straße 62. +++