Veröffentlicht am 01.03.2010

Ein Jahr lang keine Steuer für Hunde aus dem Tierheim

Steuerbefreiung gilt für Tiere, die nach dem 1. April 2010 erworben werden

Die Bürgerschaft hat am Donnerstag, 25. Februar 2010, mehrheitlich beschlossen, dass die Hansestadt Lübeck denjenigen eine Steuerbefreiung gewährt, die einen Hund aus dem Tierheim kaufen beziehungsweise übernehmen. Dabei gilt folgende Regelung: Für zwölf Monate muss für den Hund keine Hundesteuer gezahlt werden, wenn das Tier vor der Anschaffung auf Dauer im Tierheim Lübeck untergebracht war.

Diese Steuerbefreiung wird nur auf Antrag und für ein Jahr ab dem Monat der Anschaffung einmalig pro Hund und Haushalt gewährt. Die Satzungsänderung muss noch vom Bürgermeister ausgefertigt werden und tritt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Monatsersten in Kraft. Voraussichtlich wird das der 1. April 2010 sein. Die Neuregelung gilt dann für sämtliche Erwerbsvorgänge, die nach dem 1. April 2010 abgeschlossen werden.

In einer Lübecker Tageszeitung ist am Freitag, 26. Februar 2010, fälschlicherweise berichtet worden, die Bürgerschaft habe beschlossen, dass für Hunde im Lübecker Tierheim keine Hundesteuer gezahlt werden muss. Diese Darstellung ist falsch! Für Hunde, die im Tierheim Lübeck untergebracht sind, musste auch bisher schon keine Hundesteuer entrichtet werden. +++