Veröffentlicht am 19.02.2010

Konjunkturprogramm II fördert Lärmschutzfenster

Bereich Umweltschutz unterstützt von Straßenlärm geplagte Bürger finanziell

„Lärm stellt in vielen Städten, so auch in der Hansestadt Lübeck, ein nicht zu unterschätzendes Umweltproblem dar“, betonte am heutigen Freitag Umweltsenator Thorsten Geißler. Er stellte gemeinsam mit Kollegen des Bereiches Umweltschutz ein Förderprogramm vor, das im Rahmen des Konjunkturprogramms II besonders vom Straßenlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützt. Ziel ist, die Lebensqualität der Anwohner zu steigern und das örtliche Handwerk zu fördern.

Insgesamt stehen 400.000 Euro aus Mitteln des Konjunkturprogramms II sowie Eigenmitteln der Hansestadt Lübeck und der Wohnungseigentümer zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen zum Einbau von Schallschutzfenstern und –balkontüren in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Wohnküchen, die an stark lärmbelasteten Straßen liegen. In Schlafzimmern und Einzimmerwohnungen kann zudem der Einbau schallgedämmter Lüftungsanlagen gefördert werden.

Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, soll zunächst den Bürgern geholfen werden, die an stark frequentierten kommunalen Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Fahrzeuge leben. Das sind umgerechnet täglich rund 16.500 Fahrzeuge und trifft in Lübeck auf die großen „Einfallschneisen“ zu. Ab 1. April 2010 wird diese Schwelle auf drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr herabgesetzt, so dass auch diejenigen profitieren, die an weniger stark befahrenen Straßen wohnen.

Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn die betreffende Fassade einem Dauerpegel von über 65 dB(A) oder einem Nachtpegel von über 55 dB(A) ausgesetzt ist.

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 75 Prozent der Kosten und muss beim Bereich Umweltschutz der Hansestadt Lübeck beantragt werden. Der Zeitraum für die Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2010 begrenzt. Interessierte Eigentümer oder Erbbauberechtigte sollten sich also rechtzeitig über eine Fördermöglichkeit informieren.

Weitere Informationen gibt es beim Bereich Umweltschutz unter (0451) 122-3946 oder 122-3929 sowie im Internet: www.umweltschutz.luebeck.de/fensterprogramm.html . Dort sind auch die aktuell gültige Liste der förderfähigen Gebäude, die Vergaberichtlinien und Antragsformulare abrufbar. +++