Veröffentlicht am 15.05.2009

OVG-Urteil: Busse des ÖPNV müssen Maut zahlen

Stadtwerke Lübeck und LVG müssen für Herrentunnel-Durchfahrten Gebühren zahlen

In dem Verfahren der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG) als Tochter der Stadtverkehr Lübeck GmbH als Klägerin gegen die Herrentunnel KG als Beklagte hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig heute, 15. Mai 2009, entschieden, dass die Belastung der Busse des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) mit Maut rechtmäßig sei. Die Stadt war als Beigeladene vertreten. Damit hat das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichtes aufgehoben. Beide Seiten hatten bei Vertragsschluss vereinbart, dass der ÖPNV die anfallenden Maut-Gebühren durch eine Einmal-Zahlung für die gesamte Laufzeit des Vertrages von 30 Jahren entrichtet. Durch diese Zahlung, die tatsächlich geleistet wurde, sollte der ÖPNV von einer laufenden Entrichtung der Gebühr freigestellt werden. Lübeck hat die Maut für den ÖPNV bereits bezahlt und wehrt sich nun dagegen, sie ein zweites Mal zu entrichten.

Das Gericht ist in seiner heutigen Entscheidung - anders als die Vorinstanz - zu der Auffassung gekommen, der ÖPNV müsse trotz der Zahlung der genannten Abgeltungssumme nun dennoch für jede einzelne Passage Maut entrichten. „Die schriftliche Begründung bleibt abzuwarten, aber in seinen mündlichen Darlegungen hat mir der Vorsitzende des Senats weder aus dem Sachverhalt noch aus der Rechtslage heraus klarmachen können, wie das Gericht zu dieser Auffassung kommen konnte“, sagt Bürgermeister Bernd Saxe. Die vorliegenden Verträge ließen keinen Zweifel daran, das beide Vertragsparteien, Stadt und Herrentunnel KG, damals nichts anderes hätten regeln wollen, als dass der ÖPNV durch die Leistung einer Einmalzahlung von der Pflicht zur regelmäßigen Entrichtung einer Maut befreit würde. Die beteiligten Behörden von Bund und Land haben eine solche Vereinbarung für zulässig gehalten und ihre Zustimmung erteilt. Entsprechend sei der Vertrag geschlossen worden. „Es bleibt rätselhaft, wie das Gericht nun zu dem Ergebnis kommen konnte, der Wille der Vertragsparteien sei unklar oder unzulässig“, so Saxe.

Die Entscheidung, wie es nun weitergeht, liegt zunächst bei der LVG und Stadtverkehr Lübeck GmbH. Selbstverständlich wird die Stadt als Gesellschafterin und Vertragspartei die Unternehmen nach Kräften unterstützen. „Ich halte es für richtig und notwendig, den Weg in die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, einzuschlagen“, erklärt Saxe. „Daneben begrüße ich die Überlegungen des Geschäftsführers der ÖPNV-Unternehmen, die Sicherstellung einer attraktiven und leistungsfähigen Verbindung zwischen Lübeck und Travemünde und allen Stadtteilen nördlich der Trave künftig weitgehend unter Vermeidung der Nutzung des Tunnels sicherzustellen.“+++