Veröffentlicht am 03.03.2009

EU-Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz der Gewässer

Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme liegen zur Einsicht aus

Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die EU-Kommission die Gewässerschutzpolitik im Jahre 2000 neu ausgerichtet. Die wichtigsten Elemente der Richtlinie sind der Schutz aller Seen ,Flüsse, Bäche und des Grundwassers ,die Erreichung eines guten ökologischen Zustand aller Gewässer bis zum Jahre 2015 sowie die aktive Beteiligung aller Betroffenen und Bürger. Das Ministerium für Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ist in Schleswig-Holstein verantwortlich für die fristgerechte Umsetzung der EU-WRRL auf regionaler Ebene.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das MLUR den unteren Wasserbehörden des Landes Schleswig-Holstein die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme für die Gewässer der Flussgebietseinheit Schlei/Trave übersandt. Innerhalb des Einzugsgebietes der Trave gehört auch das Teileinzuggebiet der Stepenitz /Maurine dazu.

Die Planunterlagen dienen der Anhörung der Öffentlichkeit und liegen in den Räumen des MLUR sowie der Hansestadt Lübeck, Bereiches Umweltschutz,
Dr. Julius-Leber-Straße 50-52, bis zum 22. Juni 2009 zur Einsichtnahme aus. Die Inhalte und Pläne sind auch auf der Internetseite www.wasser.sh einsehbar.

Stellungnahmen sind nur direkt an das MLUR des Landes Schleswig-Holstein, Stichwort “Anhörung WRRL“, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, in schriftlicher Form oder per E-Mail WRRL@mlur.landsh.de zu richten. +++