Veröffentlicht am 17.09.2008

Broschüre informiert über das neue Unterhaltsrecht


Frauenbüro klärt über wesentliche Inhalte und Lübecker Anlaufstellen bei Trennung auf

Die Broschüre „Das neue Unterhaltsrecht“, herausgegeben vom Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, informiert über die wesentlichen Inhalte des neuen Unterhaltsrechts und über die Lübecker Anlaufstellen, die Betroffenen in Trennungssituationen zur Seite stehen.

Zu Beginn des Jahres wurde das Unterhaltsrecht neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf den neuen Mindestunterhalt für Kinder, eine Annäherung der Dauer des Betreuungsunterhalts für geschiedene und nicht verheiratete Mütter und eine geänderte Rangfolge der Unterhaltsansprüche. Auch wenn der Bundesgerichtshof (BGH) mittlerweile in seinem ersten Grundsatzurteil erkannt hat, dass das neue Unterhaltsrecht zur Benachteiligung von Alleinerziehenden führt und deshalb im Juli diesen Jahres ihr Recht auf Unterhalt wieder gestärkt hat, bleibt es dabei, dass das neue Unterhaltsrecht Geschiedenen zukünftig mehr Eigenverantwortung bei der Sicherung des Lebensunterhalts abverlangt. Frauen müssen nach einer Scheidung verstärkt ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen und das obwohl sie zumeist aufgrund der immer noch traditionellen Rollenteilung wegen der Kindererziehung auf eine berufliche Weiterentwicklung verzichtet haben.

Die Broschüre ist erhältlich im Lübecker Frauenbüro, Braunstraße 21, und steht im Internet unter www.frauenbuero.luebeck.de als Download zur Verfügung.+++