Veröffentlicht am 14.07.2008

Einbahnregelung gilt ab sofort nicht mehr für Radfahrer

Verkehrsführung in der Meierstraße geändert: Radeln auch in Richtung Moislinger Allee

Für Radfahrer gibt es jetzt im Lübecker Stadtteil St. Lorenz-Süd eine neue Verbindung: Von der Hansestraße in Richtung Moislinger Allee dürfen sie auf dem westlichen Gehweg in der Meierstraße auch in Gegenrichtung zur Einbahnstraße fahren. Die Einbahnstraßenbeschilderung wurde abgeändert durch das Schild „Radfahrer frei“. An den Einmündungen müssen die Radfahrer jeweils auf die Vorfahrtsrechte achten.

In der Gegenrichtung bleibt es bei der alten Lösung: Hier fahren die Radler weiterhin gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der verkehrsberuhigten Fahrbahn in Richtung Hansestraße, die als Tempo 30-Zone ausgewiesen ist.

Bisher zwang die Einbahnstraßenregelung in der rund 400 Meter langen Meierstraße viele Radler bei Fahrten zur Moislinger Allee und zur Lachswehrallee zu großen Umwegen. Mit der Schließung der Finkenstraße wurde die Situation noch prekärer.

Der Bereich Verkehr der Hansestadt Lübeck hat beim Ausbau der Moislinger Allee eine alte Planung aus dem Jahr 1995 wiederaufgenommen. Damals war bereits ein gegenläufiger Radverkehr in der Meierstraße zur Verbesserung des Lübecker Radverkehrsnetzes vorgesehen.

Bei der Wiederherstellung der Fahrbahn ist der Gehweg auf der Südwestseite der Meierstraße jetzt baulich verbreitert und in Richtung Moislinger Allee zum Radfahren freigegeben worden. Damit können Radfahrer nun ohne große Umwege zu ihren Zielen im Wohnquartier sowie zur Moislinger Allee und zur Lachswehrallee gelangen.

Nach der Öffnung der neuen Meierbrücke im Spätsommer 2008 können dann auch die Radler aus St.- Lorenz- Nord von der neuen Verbindung profitieren.

Lübecks Bausenator Franz-Peter Boden bittet die Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Autofahrer, um Beachtung der neuen Verkehrsregelung und um erhöhte Aufmerksamkeit an den Einmündungen zur Meierstraße.+++