Veröffentlicht am 13.12.2006

Hansestadt begrüßt 57 neu eingebürgerte Lübecker

An der Einbürgerungsfeier, die am 13. Dezember 2006 erstmals im Audienzsaal des Rathauses stattfand, haben insgesamt 57 kürzlich erst eingebürgerte Lübeckerinnen und Lübecker teilgenommen. Zusammen mit Gästen und Familienmitgliedern waren 85 Personen, darunter fünf Kinder, zu den Feierlichkeiten ins Rathaus gekommen.

Lübecks Innensenator Thorsten Geißler war über den großen Zuspruch begeistert. „Ich freue mich, dass Sie sich entschieden haben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen,“ sagte er. „Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass Sie gerne in unserem Land leben und dass Sie sich – so hoffe ich - in der Hansestadt Lübeck wohl fühlen.“ Die Hansestadt Lübeck lege großen Wert darauf, eine weltoffene und tolerante Stadt zu sein, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft friedlich zusammenleben und gemeinsam die Zukunft der Hansestadt gestalten. „Wir sehen Menschen anderer Nationen oder Herkunft, anderer Religionen oder Kulturen, die in Lübeck leben und arbeiten, nicht als Fremdkörper, sondern als echte Bereicherung“, so Geißler. Er wünsche allen Neubürgern, dass sie immer Freude und Stolz für ihre Entscheidung empfinden, Deutsche geworden zu sein.

Die Neu-Lübecker, die seit dem 1. Juni diesen Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, stammen aus 18 verschiedenen Ländern: Polen (7), Türkei (7), Irak (9), Ukraine (5), Afghanistan (4), Lettland (4), Kasachstan (3), Russland, Indonesien, Marokko , Pakistan (je 2), Griechenland, Äthiopien, Argentinien, Armenien, China, Syrien, Venezuela (alle 1). 19 von ihnen haben künftig nur die deutsche Staatsbürgerschaft, 38 behalten jedoch ihre letzte Staatsbürgerschaft und besitzen daher eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt von mindestens acht Jahren in Deutschland und der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels. Für Ausländer, die erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, reduziert sich die Mindestaufenthaltszeit um ein Jahr. Ferner wird verlangt, dass Einbürgerungswillige sich zu den Grundsätzen der deutschen Verfassung bekennen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden können, es sei denn, der Betroffene hat dies nicht vertreten. Auch dürfen keine Straftaten begangen worden sein, die ein bestimmtes Strafmaß überschreiten. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Im Einzelfall oder für bestimmte Personengruppen kann jedoch die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit in Betracht kommen.

Von den 2005 in Deutschland lebenden 6,76 Millionen Ausländern, ist mehr als ein Drittel schon länger als 20 Jahre hier. Dies zeigt, dass eine Einwanderung nach Deutschland stattgefunden hat. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sie deutsche Staatsangehörige mit allen Recht und Pflichten werden.

Eingebürgerte erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung. Für sie gilt die Wehrpflicht, ebenso die Verpflichtung, sich als Schöffe oder Wahlhelfer in unserer Gesellschaft zu engagieren. Wer als ausländischer Einwohner Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll als Neubürger auch alle Rechte und Pflichten besitzen.

„Die soziale und rechtliche Integration der hier lebenden Ausländer ist auch eine Frage der Gerechtigkeit“, sagte Senator Geißler. Kein Staat, keine Gesellschaft, keine Demokratie könne auf Dauer aushalten, dass ein Teil seiner Bewohner über Generationen rechtlich und politisch ausgeschlossen werde.

Es gehe um das Selbstverständnis unserer Gesellschaft. In einer Zuwanderungsgesellschaft sollten sich alle Bürger, auch wenn sie unterschiedlicher Herkunft sind, respektieren. Dies geschehe auf der Grundlage gleicher Rechte und Pflichten und damit gleicher Wahrnehmung. Nur so könnten Konflikte friedlich, demokratisch und fair gelöst werden. Fanatismus und Extremismus entstünden dort, wo Menschen ausgegrenzt und benachteiligt werden. Mit dem Reformgesetz solle geholfen werden, Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen und Abschottung zu vermeiden.

Einbürgerung in Zahlen:

Die Einbürgerungszahlen sind seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückläufig. War noch in den Jahren zwischen 1994 und 2000 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen, ist die Zahl der Einbürgerungen von 2000 bis 2004 bundesweit stetig gesunken. Als Ursache vermutet das Statistische Bundesamt persönliche Gründe, vor allem die fehlende Möglichkeit einer generellen doppelten Staatsangehörigkeit.

In Lübeck stellen sich die Zahlen der eingebürgerten Personen wie folgt dar:

Jahr

Anzahl

2000

742

2001

856

2002

963

2003

852

2004

730

2005

628

2006 (bis 30.11)

598

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