Der bestehende Durchgang ist für den Publikumsverkehr zu schmal, unübersichtlich und zu dunkel und bei den Nutzern ausgesprochen unbeliebt. Um diesem entgegenzuwirken, sind umfangreiche Eingriffe in das fünfstöckige denkmalgeschützte Ämtergebäude erforderlich, durch das der Durchgang hindurchführt.
Ermöglicht wurde die Maßnahme nicht zuletzt über einen Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn Service Immobilien GmbH, der Eigentümerin des Gebäudes.
Die Gehwegführung über die „Findung einer Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen“ befindet sich zurzeit noch in der Abstimmungsphase mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH).
Die Gesamtbaukosten betragen rund 600 000 Euro. Gefördert wird die Maßnahme vom Land Schleswig-Holstein mit 349 000 Euro. +++