Anlieger müssen für Straßenleuchten Beiträge zahlen

Veröffentlicht am 02.10.2006

Anlieger müssen für Straßenleuchten Beiträge zahlen

Anlieger müssen für Straßenleuchten Beiträge zahlen

060790L 2006-10-02

Viele Grundstückseigentümer müssen bis zum Jahresende 2006 Beiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zahlen. Die Grundstücks- beziehungsweise Wohnungseigentümer erhalten auf der Grundlage der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein Veranlagungsbescheide.

Beiträge werden in Travemünde für die neuen Straßenleuchten in den Straßen „Achterdeck“, „Am Fahrenberg“, „An der Logleine“, „Fallreep“ und „Strandredder“ erhoben. Die 30 Jahre alten Straßenbeleuchtungsanlagen mussten wegen der mangelnden Standsicherheit in den Jahren 2002 und 2003 erneuert werden. Fragen in diese Sache beantwortet die zuständige Beitragssachbearbeiterin des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck unter der Telefonnummer (0451) 122-60 38. +++