Bürgerschaft gegen Privatisierung der Universitätsklinik

Veröffentlicht am 28.09.2006

Bürgerschaft gegen Privatisierung der Universitätsklinik

Bürgerschaft gegen Privatisierung der Universitätsklinik

060787R 2006-09-28

Die Lübecker Bürgerschaft wendet sich gegen die geplante Privatisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH). In der jüngsten Sitzung des Lübecker Ratsversammlung am 28. September 2006 verabschiedeten die Bürgerschaftsmitglieder einstimmig eine Resolution, mit der an die Landesregierung appelliert wird, von einem Ausverkauf des örtlichen Klinikangebotes abzusehen und die Lübecker Interessen stärker zu berücksichtigen.

Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

„Die Lübecker Bürgerschaft lehnt die Neuaufstellung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH), wie sie von der Beratergesellschaft Deloitte & Touche vorgelegt wurde, ab.

Die Hansestadt Lübeck ist sich der dramatischen Finanzlage des UKSH bewusst und erklärt sich dazu bereit, vorurteilsfrei und an der Sache orientiert an einer Neuaufstellung mitzuwirken.

Eine Entwicklung von Konzepten, die die Einnahmeseite und Wirtschaftlichkeit des Klinikums erhöhen, wäre in dieser Situation von besonderer Bedeutung. Eine Privatisierung beinhaltet keinesfalls die Garantie für den Standort, die Qualität der Versorgung und den Erhalt der Arbeitsplätze und darf nicht die Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung und damit den Hochschulstandort Lübeck in seiner Gesamtheit gefährden.

Im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Patientinnen und Patienten, der nachhaltigen Förderung von Forschung und Entwicklung durch enge Kooperation mit der Universität zu Lübeck sowie des wirtschaftlichen Engagements des medizintechnologischen Clusters im Raum Lübeck, fordert die Lübecker Bürgerschaft die schleswig-holsteinische Landesregierung dazu auf, in einen konstruktiven Dialog mit der Hansestadt Lübeck zu treten. Die Entwicklungsmöglichkeiten des UKSH einerseits und der Region Lübeck andererseits müssen gleichwertig betrachtet und die Neuorganisation des UKSH einbezogen werden.

Ein in der finanziellen Entwicklung nachhaltig aufgestelltes, zukunftsfähiges UKSH ist von fundamentaler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort in der Region Lübeck. Jede Einzellösung für den Lübecker Campus, die eine dauerhafte Entkopplung von öffentlichem Engagement vorsieht, kommt einem Ausverkauf des örtlichen Klinikangebotes und der Unlenkbarkeit des Clusters gleich und schadet der Entwicklung sowohl der Universität zu Lübeck als auch dem gesamten Wirtschaftsstandort Südholstein.

Die Hansestadt Lübeck anerkennt die Notwendigkeit verstärkten privatwirtschaftlichen Engagements und der Nutzung von Public-Private-Partnership-Modellen (PPP) für das UKSH. Der Erfolg des medizin-technologischen Clusters ist insbesondere auf die nachhaltige Zusammenarbeit von Universität und Wirtschaft in der Region Lübeck zurückzuführen.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung darf nicht die regionale Interessenslage ignorieren. Sie steht in der Verantwortung auch gegenüber dem Standort Lübeck.“

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