Neues Angebot: Urnenbegräbnisse unter alten Bäumen

Veröffentlicht am 25.07.2006

Neues Angebot: Urnenbegräbnisse unter alten Bäumen

Neues Angebot: Urnenbegräbnisse unter alten Bäumen

060593L 2006-07-25

Der Bereich Stadtgrün und Friedhöfe weist auf ein Angebot hin, das seit 7. Februar 2006 möglich, bislang aber kaum bekannt ist: ein Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte zu erwerben. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, bei einer Urnenbestattung unter dem Baum seiner Wahl bestattet zu werden. Die Vorteile einer Baumgrabstätte sind vielfältig. So besteht die freie Wahl der Lage auf dem Vorwerker Friedhof, der Baumart (Laub- oder Nadelbäume) aus einer Auswahl des Bereiches Friedhöfe und die freie Wahl des betreffenden Baumes.

Daneben wird folgendes angeboten:

  • Die gesamte Fläche unter der Baumkrone wird, sofern sie nicht anderweitig belegt ist, der Baumgrabstätte zugeordnet (viel Platz!).
  • Es handelt sich um eine naturnahe, individuelle und exklusive Grabstätte, da alle Bäume unterschiedlich sind.
  • Wer das Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte erwirbt, profitiert dennoch von der kompletten Infrastruktur eines Friedhofes mit Kapellen, Straßen, Wegen, Parkplätzen, Wasserstellen, Bänken und vielem mehr (leichte Erreichbarkeit und Zugänglichkeit das ganze Jahr über).
  • Die Baumgrabstätte wird mit Rasen eingesät und gemäht; es ist keine weitere Pflege erforderlich (aber möglich).
  • Es können bis zu acht Urnen beigesetzt werden (quasi unter einer Art „Großfamilienbaum“).
  • Es fallen keine Gebühren für zusätzliche Urnen an, lediglich das Grabrecht muss auf jeweils 20 Jahre verlängert werden.
  • Die in einer Baumgrabstätte beigesetzten Verstorbenen müssen nicht der Familie des Nutzungsberechtigten angehören.
  • Für jeweils zwei beigesetzte Verstorbene kann ein Grabstein in den Boden eingelassen werden (es besteht jedoch keine Pflicht, einen Stein aufzustellen).
  • Eine Baumgrabstätte kann grundsätzlich verlängert werden, da es sich um eine Wahlgrabstätte handelt.
  • Alles das bietet der Bereich Stadtgrün und Friedhöfe zu einer fairen Gebühr von 2 950 Euro an.
  • Wie alle Wahlgrabstätten kann auch ein Baumgrab bereits im Voraus erworben werden.

Zu beachten ist, dass

  • der Baum bei der Auswahl der Grabstätte einer Sichtprüfung unterzogen wird, um besser einschätzen zu können, ob er voraussichtlich die Ruhefrist von 20 Jahren erhalten bleiben wird oder nicht,
  • die Friedhofsverwaltung jedoch keinerlei Gewähr dafür übernimmt,
  • der Baum dennoch wider Erwarten gefällt werden muss, die Friedhofsverwaltung einen Ersatzbaum derselben Art so nahe wie möglich am entfernten Baum nachpflanzen wird. Weitergehende Ansprüche des Nutzungsberechtigten sind jedoch ausgeschlossen,
  • sofern der Wunsch bestehen sollte, das Baumgrab zu verlängern, erneut eine Sichtprüfung vorgenommen wird. Wird dabei der Baum als gefährdet oder erkrankt angesehen, wird einer Verlängerung des Nutzungsrechtes nur zugestimmt, wenn sich der Nutzungsberechtigte mit einer Neupflanzung einverstanden erklärt.
  • der Baum geschützt ist und nicht beeinträchtigt oder gar verletzt werden darf.
  • deshalb die Urnen in Abhängigkeit des Wurzelwerks des Baumes in einigem Abstand vom Stamm beigesetzt werden. Je älter der Baum und je dicker der Stamm ist, desto weiter entfernt vom Stamm müssen aller Wahrscheinlichkeit die Urnen beigesetzt werden, um dem Baum nicht zu schaden.
  • das Anbringen von Hinweisen, Schildern, Tafeln und anderen Gegenständen am Baum nicht gestattet ist.
  • die Friedhofsverwaltung keine Garantie für das Wachstum des Rasens übernimmt, da sich das Wachstum unter Bäumen bekanntermaßen als schwierig gestaltet.
  • unter dem Baum mit Ausnahme von Kränzen und Gebinden keine Gegenstände abgelegt werden dürfen, damit das Mähen des Rasens nicht behindert wird.
  • die Fläche unter der Baumkrone im Winter nicht von Schnee und Eis befreit wird. +++