Niederschlagswassergebühr: Vorbereitungen laufen

Veröffentlicht am 06.07.2006

Niederschlagswassergebühr: Vorbereitungen laufen

Niederschlagswassergebühr: Vorbereitungen laufen

060542L 2006-07-06

In der Hansestadt werden derzeit die Vorbereitungen getroffen, um auch in Lübeck zukünftig eine Niederschlagswassergebühr zu erheben. Damit wird ein Bürgerschaftsbeschluss vom 18. Mai 2006 umgesetzt, wie die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) jetzt mitteilen.

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung am 18. Mai beschlossen, dass die EBL die Grundlagen für die Einführung einer Niederschlagswassergebühr ermitteln und die organisatorischen Rahmenbedingungen zum Einzug dieser Gebühr schaffen sollen. Dies soll von einer intensiven Information der Öffentlichkeit über das Verfahren und die Möglichkeiten zum gebührensparenden und ökologisch verträglichen Umgang mit Niederschlagswasser begleitet werden. Als erster Schritt wurden auf der Internetseite unter www.entsorgung.luebeck.de bereits wichtige Hinweise zu diesem Thema eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere zum Thema Niederschlagsversickerung werden in Form einer Broschüre vorbereitet.

Die jetzige Entwässerungsgebühr soll in eine Schmutzwassergebühr und in eine Niederschlagswassergebühr aufgesplittet werden: Bisher werden die Kosten der Abwasserbeseitigung durch Erhebung einer Grundgebühr und einer Benutzungsgebühr entsprechend dem Frischwasserverbrauch gedeckt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Menge des über die Wasseruhr bezogenen Trinkwassers. Die derzeitige Entwässerungsgebühr orientiert sich also an der abgeleiteten Schmutzwassermenge.

Gemäß der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes kann aber eine einheitliche Gebühr nach dem Frischwassermaßstab nur Verwendung finden, wenn die Kosten für die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers geringfügig sind und gleiche Entwässerungsverhältnisse vorliegen. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung hat ergeben, dass die Einführung einer Niederschlagswassergebühr für die Hansestadt Lübeck unumgänglich ist.

Zukünftig sollen die Kosten der Entwässerung ihrem jeweiligen Aufwand entsprechend für Schmutz- bzw. Niederschlagswasser über eine geteilte Gebühr für Schmutzwasser einerseits und für Niederschlagswasser andererseits Verursacher gerechter umverteilt werden. Es handelt sich somit bei der Niederschlagswassergebühr um keine zusätzliche Gebühr.

Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr wird die an die Kanalisation angeschlossene versiegelte Grundstücksfläche sein. Das sind Dach-, Wege- und Hofflächen, von denen direkt oder indirekt das Regenwasser in die öffentliche Kanalisation läuft. Es wird für die Flächenermittlung ein Verfahren vorbereitet, das den Aufwand für die Grundstückseigentümer und den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich hält. +++