Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt zusammen mit Biotonne

Veröffentlicht am 06.10.2005

Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt zusammen mit Biotonne

Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt zusammen mit Biotonne

050800L 2005-10-06

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck weisen darauf hin, daß der Baum- und Strauchschnitt in der Zeit vom 24. Oktober bis 4. November 2005 per Straßensammlung entsorgt wird. Die Einsammlung erfolgt in dem genannten Zeitraum am Tag der Biotonnenabfuhr. Der Baum- und Strauchschnitt kann am Tag der Entleerung der Biotonne bis um 7 Uhr morgens an den Straßenrand gelegt werden. Die Abfuhr des gebündelten Baum- und Strauchschnittes erfolgt mit einem separaten Fahrzeug. Auch der eingesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in das Kompostwerk gefahren und dort zu einem wertvollen Bodenverbesserer weiterverarbeitet.

Die Entsorgungsbetriebe bitten folgende Hinweise bei der Baum- und Strauchabfuhr per Straßensammlung zu beachten:

- Der gebündelte, nicht verpackte Baum- und Strauchschnitt soll gut sichtbar an den Straßenrand gelegt werden. Es dürfen keine Säcke verwendet werden.

- Die Menge darf einen Kubikmeter (ein Meter mal ein Meter mal Meter) nicht übersteigen.

- Stubben und feste Stämme mit mehr als zehn Zentimeter Durchmesser werden nicht mitgenommen.

- Sollten die Abfuhrtermine der Biotonnen nicht bekannt sein, reicht ein Blick ins Internet unter www.entsorgung.luebeck.de oder ein Anruf bei der Entsorgungsbetrieben unter (0451) 122-70 07.

Mengen über einem Kubikmeter können in der Zeit vom 17. Oktober bis 12. November 2005 von Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Lübeck und Krummesse aus privaten Haushalten mit privaten Pkw kostenlos im Eingangsbereich der Deponie Niemark angeliefert werden. Der Eingangsbereich der Deponie Niemark hat wochentags von 7 Uhr bis 17 Uhr und sonnabends von 7 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.

Die Ablagerung von Baum- und Strauchschnitt außerhalb der dafür vorgesehenen Termine oder die Ablagerung auf anderen Plätzen, ist nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Einsammlung zu garantieren, bitten die Entsorgungsbetriebe darum, die obigen Hinweise zu beachten. Nur dann können die Entsorgungsbetriebe Lübeck für ein sauberes Stadtbild sorgen. +++