Anlieger müssen jetzt für Straßenleuchten Beiträge zahlen

Veröffentlicht am 04.10.2005

Anlieger müssen jetzt für Straßenleuchten Beiträge zahlen

Anlieger müssen jetzt für Straßenleuchten Beiträge zahlen

050791L 2005-10-04

Viele Grundstückseigentümer müssen bis zum Jahresende 2005 Beiträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung zahlen. Die Grundstücks- und Wohnungseigentümer erhalten auf der Grundlage der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein die entsprechenden Veranlagungsbescheide, teilte der Bereich Verkehr der Hansestadt Lübeck mit.

Beiträge werden im Quartier Falkenwiese für die neuen Straßenleuchten in den Straßen „An der Falkenwiese“, Attendornstraße, Blanckstraße, Bleichenweg, Dorotheenstraße, Falkenplatz, Morkerkestraße, Pelzerstraße und Wakenitzufer erhoben. Die rund 30 Jahre alten Straßenbeleuchtungsanlagen mussten wegen der mangelnden Standsicherheit im Jahre 2002 erneuert werden. Gleichzeitig ist die Zahl der Masten erhöht worden.

Weitere Fragen zu der Beitragserhebung beantworten die zuständigen Sachbearbeiter des Bereiches Verkehr unter den Telefonnummern (0451) 122-60 34, –60 36
und –60 41. +++