Senator Geißler weist Plakat-Vorwürfe der Grünen zurück

Veröffentlicht am 24.08.2005

Senator Geißler weist Plakat-Vorwürfe der Grünen zurück

Senator Geißler weist Plakat-Vorwürfe der Grünen zurück

050641L 2005-08-24

Mit einem offenen Brief hat Lübecks Umweltsenator Thorsten Geißler auf ein Schreiben der Grünen geantwortet, die ihn aufgefordert hatten, gegen eine vermeintlich illegale Plakatierungsaktion der Jungen Union in der Innenstadt vorzugehen. „Das Aufstellen von Ankündigungsplakaten für Wahlveranstaltungen stellt keine illegale Sondernutzung dar“, schrieb Geißler. „Einen Grund zum Einschreiten sehe ich daher nicht.“

Geißler reagierte damit auf ein am heutigen Mittwoch, 24. August 2005, veröffentlichtes Schreiben von Helga Lenz, die im Auftrag des Kreisvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen ein „Einsatz für Gesetzestreue, Ordnung und Sauberkeit“ auch von Mitgliedern der CDU eingefordert hatte und eine Plakataktion für die Beach-Party der Jungen Union vor Schulen und in der Innenstadt beanstandete. Trotz eines Hinweises ihrer Partei seien die Plakate nicht entfernt worden. Das Plakatierverbot an Stromkästen für kulturelle Veranstaltungen würde somit ad absurdum geführt und die Sondernutzungsbestimmungen der Hansestadt verletzt, schrieb Lenz an Geißler. Die Lübecker Grünen würden es jedoch begrüßen, dass Geißler offensichtlich nichts mehr gegen ein „Wildes Plakatieren" in der Innenstadt einzuwenden hätte. Ihre Fraktion würde deshalb erneut einen Antrag in der Bürgerschaft stellen, das Plakatierverbot für kulturelle Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen aufzuheben.

Dieser Sichtweise vermochte sich Geißler nicht anzuschließen. „Ich danke Ihnen für die Würdigung meines Engagements für Ordnung, Gesetzestreue und Sauberkeit“, antwortete der Senator. „Ich beabsichtige, dieses Engagement fortzusetzen und hoffe dabei auf Ihre Unterstützung.“ Dabei solle man sich jedoch nur von dem Grundsatz leiten lassen, gegen illegale Aktivitäten vorzugehen. Nach Auskunft des zuständigen Fachbereichs Planen und Bauen sei das Aufstellen von Ankündigungsplakaten für Wahlveranstaltungen jedoch keine illegale Sondernutzung, womit ein Grund zum Einschreiten für die Ordnungsbehörde entfalle, so Geißler. +++