Standesamt: Neues Ehenamensrecht

Veröffentlicht am 01.06.2005

Standesamt: Neues Ehenamensrecht

Standesamt: Neues Ehenamensrecht

050431L 2005-06-01

Neben den bisherigen Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe besteht seit dem 13. Februar 2005 die Möglichkeit, den Namen aus einer früheren Ehe zum Ehenamen zu bestimmen. Das hat jetzt das Lübecker Standesamt mitgeteilt.

Bislang bestand nur die Möglichkeit, den Geburtsnamen einer der beiden Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen.

Für Ehegatten, die vor dem 12. Februar 2005 die Ehe geschlossen haben, besteht die Möglichkeit, bis zum 12. Februar 2006 gemeinsam gegenüber dem Standesbeamten zu erklären, daß sie den zum Zeitpunkt der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens von der Frau oder dem Mann geführten Namen, der nicht Geburtsname ist, als Ehenamen führen wollen.

Fragen zum neuen Ehenamensrecht beantworten die Kollegen des Standesamtes Sylvia Schröter, Telefon (0451) 122-34 01, Hans-Joachim Glaser, Telefon 122-34 10, oder Regina Teege, Telefon122-34 00. +++