Fördermittel im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz zu vergeben

Veröffentlicht am 23.05.2005

Fördermittel im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz zu vergeben

Fördermittel im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz zu vergeben

050405L 2005-05-23

Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro sind im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz zu vergeben. Das hat jetzt die „Lokale Koordinierungsstelle“ im Fachbereich Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck mitgeteilt, die für die LOS-Förderung zuständig ist. LOS steht für das Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ und ist ein Modellvorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Durch LOS soll die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen unterstützt und erhöht werden, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.

Die Hansestadt Lübeck hat sich nach Abschluß der ersten erfolgreichen Förderperiode bereits zum zweiten Mal mit einem Lokalen Aktionsplan zur Erhöhung der Beschäftigungschancen für am Arbeitmarkt benachteiligte Menschen im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz um Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro beworben.

Das Geld soll an Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch an Einzelpersonen vergeben werden, die im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz Projekte anbieten möchten, die beispielsweise der beruflichen Eingliederung, der lokalen Wohnumfeldverbesserung oder der Integration von Migrantinnen und Migranten dienen. Förderschwerpunkte sollen Angebote sein, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern. Außerdem ist LOS gedacht für Angebote, die älteren Beschäftigungslosen (älter als 50 Jahre) den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.

Es können auch Organisationen unterstützt werden, die im Gebiet Soziale Stadt Netzwerke zur Förderung von Toleranz und Demokratie oder zur Förderung des Ehrenamtes gründen.

Ein Projekt kann mit einer Summe bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich. Ausgeschlossen sind aber die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung anderer Projekte aus den LOS-Projektmitteln. Der Förderzeitraum wird am 1. Juli 2005 beginnen und am 30. Juni 2006 enden. Ein regelmäßig tagender Begleitausschuß wird über die eingereichten Projektanträge entscheiden. Da der LOS-Begleitausschuß im Juni tagt, ist es erforderlich Projektanträge bis zum 20. Juni 2005 einzureichen.

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales der Hansestadt hat eine „Lokale Koordinierungsstelle“ eingerichtet, die für Fragen und Informationen zur Verfügung steht. Interessenten können sich vorab im Internet unter www.los-online.de informieren oder direkt mit Anke Seeberger, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, Zimmer 2.030, Telefon (0451) 122 64-40, e-Mail: anke.seeberger@luebeck.de , in Verbindung setzen. +++