Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses 2005

Veröffentlicht am 09.03.2005

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses 2005

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses 2005

050200L 2005-03-09

Das Lübecker Schulamt bietet wieder allen Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Hauptschulabschluß zu erwerben. Die Prüfung wird vor einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuß abgelegt.

Anträge sind erhältlich im Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Braunstraße 21, oder anläßlich einer Informationsveranstaltung am Sonnabend, 16. April 2005, 10 Uhr, in der Außenstelle des VHS-Forums für Weiterbildung, Schwartauer Allee 44 (Bushaltestelle Friedenstraße).

Die Anträge müssen mit beglaubigter Fotokopie der Geburtsurkunde / des Personalausweises, des Abgangszeugnisses / letzten Schulzeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 26. April beim Schulamt eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die schriftliche Prüfung findet Mitte Mai, die mündliche Prüfung Mitte Juni 2005 statt. +++