Baum- und Strauchschnitt zusammen mit Biotonnen-Abfuhr

Veröffentlicht am 09.02.2005

Baum- und Strauchschnitt zusammen mit Biotonnen-Abfuhr

Baum- und Strauchschnitt zusammen mit Biotonnen-Abfuhr

050119L 2005-02-09

Der Baum- und Strauchschnitt wird in der Zeit vom 7. bis 18. März 2005 per Straßensammlung entsorgt. Die Einsammlung erfolgt in dieser Zeit am Tag der Biotonnenabfuhr. Die Bürgerinnen und Bürger können den Baum- und Strauchschnitt am Tag der Entleerung ihrer Biotonne bis spätestens 7 Uhr an den Straßenrand legen.

Die Abfuhr des gebündelten Baum- und Strauchschnittes erfolgt mit einem separaten Fahrzeug. Auch der eingesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in das Kompostwerk gefahren und dort zu einem wertvollen Bodenverbesserer weiterverarbeitet.

Die Entsorgungsbetriebe bitten darum, folgende Hinweise bei der Straßensammlung Baum- und Strauchabfuhr zu beachten:

  • Der gebündelte, nicht verpackte Baum- und Strauchschnitt muß gut sichtbar an den Straßenrand gelegt werden. Es dürfen keine Säcke verwendet werden.
  • Die Menge darf einen Kubikmeter (1 Meter x 1 Meter x 1 Meter) nicht übersteigen.
  • Stubben und feste Stämme mit mehr als zehn Zentimeter Durchmesser werden nicht mitgenommen.
  • Sollten die Abfuhrtermine der Biotonnen nicht bekannt sein, können diese im Internet unter www.entsorgung.luebeck.de nachgelesen oder unter der Telefonnummer (0451) 122-70 07 abgefragt werden.

Mengen über einen Kubikmeter hinaus, die aus Lübecker (und Krummesser) Privathaushalten stammen, können in der Zeit vom 28. Februar bis 26. März mit privaten PKWs kostenlos im Eingangsbereich der Deponie Niemark angeliefert werden. Der Eingangsbereich der Deponie Niemark hat wochentags von 7 bis 17 Uhr und sonnabends von 7 bis 13 Uhr geöffnet.

Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe Lübeck unter der Servicenummer (0451) 122-70 07. +++