Flughafen Blankensee: Planfeststellungsbeschluß liegt vor

Veröffentlicht am 25.01.2005

Flughafen Blankensee: Planfeststellungsbeschluß liegt vor

Flughafen Blankensee: Planfeststellungsbeschluß liegt vor

050078R 2005-01-25

Der Planfeststellungsbeschluß für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Lübeck-Blankensee liegt seit heute vor. Damit kann die Start- und Landebahn in Richtung Osten um 224 Meter mit Einbeziehung eines Abschnitts des Rollweges (Taxiway „R“) von 300 Meter auf insgesamt 2326 Meter verlängert und die Rollwege besser angebunden werden. Für dieses Projekt wurde im Mai 2002 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe, Wirtschaftssenator Wolfgang Halbedel, Flughafengeschäftsführer Dr. Peter Steppe und Aufsichtsratsvorsitzender Uwe Küsel begrüßen übereinstimmend den Eingang des Planfeststellungsbeschlusses: „Was lange währt, wird endlich gut,“ so die einhellige Auffassung aller Beteiligten.

Der Beschluß werde nun intensiv geprüft werden müssen. Alle Beteiligten sind aber zuversichtlich, daß nun endlich der Weg frei ist für den weiteren Flughafenausbau. Hierzu zählen die Verlängerung der Start- und Landebahn, der Bau des „Taxiway Charly“ und die Integration des Rollwegs „Romeo“ in die Start -und Landebahn. „Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Privatisierung und für die Schaffung von zusätzlicher Beschäftigung erfüllt. Beschäftigung, die diese von Arbeitslosigkeit gepeinigte Stadt so händeringend braucht“, erklärten Saxe und Halbedel.

Die Hansestadt Lübeck und die Flughafen Lübeck GmbH sehen den von den Flughafennachbarn betriebenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gelassen entgegen. „Wir sind gut gerüstet für die gerichtliche Auseinandersetzung mit unseren Flughafennachbarn und gehen davon aus, daß die Planfeststellungsbehörde einen gerichtsfesten Beschluß erlassen hat. Deswegen haben wir auch davon abgesehen, durch rechtlich zulässige Baumfäll- und Rodungsmaßnahmen für den Taxiway Charly bereits vollendete Tatsachen zu schaffen. Wir wollen dem Gericht die Möglichkeit geben, sich unvoreingenommen ein Bild von der Lage zu machen,“ so die Auffassung von Flughafen Lübeck GmbH und Hansestadt Lübeck. +++