Wohngeldstelle der Hansestadt vorübergehend geschlossen

Veröffentlicht am 10.01.2005

Wohngeldstelle der Hansestadt vorübergehend geschlossen

Wohngeldstelle der Hansestadt vorübergehend geschlossen

050020L 2005-01-10

Die Wohngeldstelle der Hansestadt Lübeck wird von Donnerstag, 13. Januar 2005, bis einschließlich Montag, 17. Januar, vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Wie der Bereich Wohnen mitgeteilt hat, ist die Schließung wegen dringender Umstellungsarbeiten an der Software zur Berechnung des Wohngeldes sowie der Bearbeitung von Wohngeldanträgen nötig. Unterlagen können per Post an den Bereich Wohnen/Wohngeldstelle, Kronsforder Allee 2 - 6, übersandt beziehungsweise in den Stadtteilbüros und der Infothek im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2 - 6, abgegeben werden.

Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) wurde auch das Wohngeldgesetz zum 1. Januar 2005 erheblich geändert. So ändert sich der Empfängerkreis, wenn andere öffentlichen Leistungen beantragt werden. Daher müssen nun alle bisherigen Wohngeldempfänger von der Wohngeldstelle angeschrieben und sämtliche Bescheide neu berechnet werden.

Die Rechtsgrundlagen sind der Wohngeldstelle erst in der vergangenen Woche übermittelt worden, so daß diese nun für die Einarbeitungszeit vorübergehend geschlossen wird. +++