Fördergelder im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz zu vergeben

Veröffentlicht am 15.11.2004

Fördergelder im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz zu vergeben

Fördergelder im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz zu vergeben

040897L 2004-11-15

Die Hansestadt Lübeck hat sich mit einem Lokalen Aktionsplan zur Erhöhung der Beschäftigungschancen für am Arbeitmarkt benachteiligte Menschen im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz um Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (LOS) beworben und den Zuschlag über 100.000 Euro erhalten, die jetzt vergeben werden sollen. LOS ist ein Modellvorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Durch LOS soll die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen unterstützt und erhöht werden, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind.

Die Fördergelder sollen an Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, aber auch an Einzelpersonen vergeben werden, die im Gebiet Soziale Stadt St. Lorenz Projekte anbieten möchten, die beispielsweise der beruflichen Eingliederung, der lokalen Wohnumfeldverbesserung oder der Integration von Migrantinnen und Migranten dienen. Es können auch Organisationen unterstützt werden, die im Gebiet Soziale Stadt Netzwerke zur Förderung von Toleranz und Demokratie oder zur Förderung des Ehrenamtes gründen.

Ein Projekt kann mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich. Ausgeschlossen sind aber die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung anderer Projekte aus den LOS-Projektmitteln. Der Förderzeitraum hat am 1. Oktober 2004 begonnen und endet am 30. Juni 2005. Ein regelmäßig tagender Begleitausschuß wird über die eingereichten Projektanträge entscheiden. Für den im Dezember tagenden LOS-Begleitausschuß, ist es erforderlich, Projektanträge bis zum 1. Dezember 2004 einzureichen, der Einsendeschluß für die Sitzung im Januar 2005 ist der 3. Januar 2005.

Es liegen bereits jetzt Projektanträge zu berufsorientierenden Maßnahmen für Jugendliche, zur Bekämpfung von Rassismus und zur Stärkung des Ehrenamtes vor.

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales der Hansestadt hat eine „Lokale Koordinierungsstelle“ eingerichtet, die ab sofort für Fragen und Informationen zur Verfügung steht. Interessenten können sich im Vorwege im Internet unter www.los-online.de informieren oder sich direkt mit der Leiterin der Koordinierungsstelle, Anke Seeberger, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, Zi. 2.030, Telefon (0451) 122-64 40 in Verbindung setzen. +++