SGB II: Hansestadt und Arbeitsagentur gründen ARGE

Veröffentlicht am 28.10.2004

SGB II: Hansestadt und Arbeitsagentur gründen ARGE

SGB II: Hansestadt und Arbeitsagentur gründen ARGE

040835R 2004-10-28

Der entscheidende Schritt zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe („Hartz IV“) ist jetzt mit der Vertragsunterzeichnung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen der Hansestadt Lübeck und der Agentur für Arbeit Lübeck erfolgt. Bereits im Juni diesen Jahres bekundeten die Vertragspartner in einer Absichtserklärung ihren Willen zur Realisierung der Arbeitsgemeinschaft.

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe und Jürgen Spiekermann, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Agentur für Arbeit Lübeck, unterzeichneten heute (Donnerstag, 28. Oktober 2004) den Vertrag zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft. Er ist Grundlage einer neuen Form der Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sicherzustellen und die Integration der Kunden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von sechs Jahren geschlossen.

Bürgermeister Saxe sagte bei der Unterzeichnung des Vertrages im Audienzsaal: „Die Umsetzung von Hartz IV stellt uns vor eine große Herausforderung. Mit der ARGE haben wir ein Instrument geschaffen, diese Herausforderung im Interesse der betroffenen Menschen in den Griff zu kriegen. Unser Ziel ist, den Menschen schnell und effektiv aus einer Hand helfen zu können.“ Zudem betonte Saxe: „Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe treten wir in ein neues Zeitalter des Sozialstaats ein, das dazu beitragen wird, den betroffenen Menschen wieder eine neue Lebensperspektive zu geben.“

Jürgen Spiekermann betonte anläßlich der Vertragsunterzeichnung die Herausforderung für beide Partner: „Ich bitte zu bedenken, daß die Hansestadt und die Agentur innerhalb weniger Monate eine Organisation mit über 12000 Kunden, vier Filialen und 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Behördenkulturen zu einer funktionsfähigen Einheit zusammenschweißen müssen. Ein offener Dialog und pragmatisches Handeln aller Beteiligten von Agentur und Hansestadt und ihr hohes Engagement stimmen mich zuversichtlich, daß die Arbeitsgemeinschaft zum Jahresbeginn zugunsten der künftigen Kunden voll funktionsfähig ist.“

Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE Lübeck) nimmt mit ihren Vermittlungs-, Beratungs- und Eingliederungsleistungen und den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowohl die Aufgaben der Agentur für Arbeit als auch die der Hansestadt Lübeck, mit der Gewährung von Unterkunft und Heizung und Einmalleistungen, wahr.

Die „ARGE Lübeck“ ist keine selbständige Organisation, sondern wird als gemeinsame Organisationseinheit der Arbeitsagentur Lübeck und der Hansestadt zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch eingerichtet. Sie ist daher ausschließlich für die fachliche Aufgabenerledigung verantwortlich und hat kein eigenes Personal. Die Anmietung von Liegenschaften, Verwaltungsangelegenheiten und Beschaffung von Leistungen sind ebenfalls Aufgaben, die von den beiden Vertragspartnern für die „ARGE“ wahrgenommen werden.

Zur Steuerung der Arbeitsgemeinschaft haben die Partner mit der Trägerversammlung ein spezielles Gremium gebildet. Sie beschließt den Budgetplan im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel, den Personaleinsatz und die Inhalte eines Arbeitsmarktprogramms. Ein Geschäftsführer vertritt die ARGE nach außen und entscheidet über die fachliche Aufgabenwahrnehmung.

Voraussichtlich bis zu 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck und der Agentur für Arbeit werden an vier über die Stadt verteilten Standorten für rund 12 500 erwerbsfähige Kunden ein Dienstleistungsangebot vorhalten. Dieses umfaßt neben der Leistungsgewährung vor allem die intensive Betreuung und Beratung der Kunden einschließlich aller Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Besondere Zielgruppe sind dabei Jugendliche unter 25 Jahre.

Hintergrund: Das neue Sozialgesetzbuch II (das so genannte Hartz IV-Gesetz) tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft. Am 9. Juli 2004 hat der Bundesrat das zentrale Gesetzespaket zur Arbeitsmarktreform verabschiedet: Das Hartz IV-Gesetz. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird ein Kernstück der Arbeitsmarktreform umgesetzt, die sich an die Empfehlungen der gleichnamigen Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz anlehnt. +++

Hinweis für die Medien: Eine gleichlautende Pressemitteilung verschickt die Agentur für Arbeit Lübeck.