Kostenlose Untersuchung von Wasserleitungen aus Blei

Veröffentlicht am 22.10.2004

Kostenlose Untersuchung von Wasserleitungen aus Blei

Kostenlose Untersuchung von Wasserleitungen aus Blei

040813R 2004-10-22

Obwohl seit weit über 30 Jahren die Verwendung von Bleirohren für die Hausinstallation wegen der Gesundheitsschädlichkeit des Schwermetalls Blei verboten ist, sind immer noch Wohnungen mit diesen alten Leitungen ausgestattet. Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit (LGASH) bietet jetzt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden in einer Initiative gegen Blei im Trinkwasser für 1000 Haushalte in begründeten Verdachtsfällen (zum Beispiel Altbauten) die kostenlose Untersuchung einer Trinkwasserprobe auf Blei an. In Lübeck ist der Bereich Umweltschutz der Hansestadt Lübeck Ansprechpartner für das Projekt.

Zwar wurden schon vor Jahren in Schleswig-Holstein sämtliche Leitungen des öffentlichen Trinkwassernetzes einschließlich der Hausanschlüsse von den Wasserversorgungsunternehmen ausgetauscht, doch die Hausinstallation selber liegt in der Verantwortung der Hausbesitzerinnen und -besitzer. Der überwiegende Anteil der Bleileitungen in den Häusern wurde in den letzten Jahrzehnten bei gezielten Sanierungsmaßnahmen oder bei Renovierungen beseitigt. Dennoch verbleibt eine nicht genau bekannte Anzahl alter Leitungssysteme aus Blei, die noch betrieben werden und das Trinkwasser belasten. Dies betrifft insbesondere städtische Gebiete.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die begründet vermuten, daß ihre Trinkwasserleitungen noch aus Blei bestehen, können Kontakt mit dem Bereich Umweltschutz, Telefon 122 – 39 83 aufnehmen. In der Moislinger Allee 3 (2. Stock) werden montags bis mittwochs von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 9 – 15.30 Uhr bei Bedarf Unterlagen zur kostenlosen Bleiuntersuchung ausgeteilt. Vorerst können diese Unterlagen in Lübeck für 150 Privathaushalte zur Verfügung gestellt werden.

Wegen der Gesundheitsbelastung, die eine unnötige Bleiaufnahme bedeutet, wurde der zulässige Grenzwert durch die Trinkwasserverordnung von 2001 zum 1. Dezember 2003 von 40 Mikrogramm je Liter (µg/l) auf 25 µg/l gesenkt; zum 1. Dezember 2013 sinkt der zulässige Höchstwert weiter auf 10 µg/l (1 µg = 1 Millionstel Gramm). Derart niedrige Werte lassen sich in der Regel nur erreichen, wenn die alten Bleirohre entfernt und gegen zugelassene Materialien ausgetauscht werden.

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein informiert über das Thema „Blei im Trinkwasser“ in einem Faltblatt, das ebenfalls beim Bereich Umweltschutz der Hansestadt Lübeck sowie beim LGASH in Kiel , Telefon (0431) 988 – 43 23 erhältlich ist. +++