Zweijährige Probephase beim Einschulungsverfahren

Veröffentlicht am 29.09.2004

Zweijährige Probephase beim Einschulungsverfahren

Zweijährige Probephase beim Einschulungsverfahren

040731R 2004-09-29

Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2005 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Darauf weist das Schulamt der Hansestadt Lübeck hin. Die Erziehungsberechtigten erhalten - wie bisher - von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung mit dem Hinweis, daß sie ihr Kind – innerhalb des Anmeldezeitraumes vom 1. bis 15. November 2004 und unter Vorlage einer Begründung - auch an einer anderen Grundschule anmelden können.

Die Eltern verpflichten sich, die eigentlich zuständige Schule darüber zu informieren. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes, der gültige Personalausweis beziehungsweise die Wohnsitzanmeldung der Erziehungsberechtigten mitzubringen.

Kinder aus dem Grundschulbezirk der jeweiligen Grundschule haben das vorrangige Recht, an der zuständigen Grundschule aufgenommen zu werden. Nach den Herbstferien findet an jeder Grundschule ein Informationsabend für Eltern der Schulanfänger statt. Diese Termine werden über die örtliche Presse bekannt gegeben.

Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2005/06 noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern – zu stellen bei der zuständigen Grundschule - eingeschult werden, wenn ihre körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung erwarten läßt, daß sie erfolgreich in der Eingangsphase mitarbeiten können. Über diesen Antrag entscheidet die Schulleitung. +++