Bußgelder gegen „wildes“ Urinieren

Veröffentlicht am 23.09.2004

Bußgelder gegen „wildes“ Urinieren

Bußgelder gegen „wildes“ Urinieren

040715L 2004-09-23

Aufgrund der erschreckenden Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Lübecker Altstadtfest 2004 weist der Bereich Verkehrsangelegenheiten der Hansestadt Lübeck darauf hin, daß der Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck zukünftig bei Veranstaltungen massiv gegen unerlaubtes Urinieren in der Öffentlichkeit einschreiten wird. Aus diesem Anlaß wird auch bei dem Oktoberfest, das vom 24. September bis zum 2. Oktober 2004 auf dem Rathausmarkt stattfindet, verstärkt kontrolliert.

Unerlaubtes Urinieren in der Öffentlichkeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine zu ahndende Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro bis 150 Euro belegt werden kann. +++