Antragsaufnahme für Hartz IV: Termine unbedingt wahrnehmen!

Veröffentlicht am 24.08.2004

Antragsaufnahme für Hartz IV: Termine unbedingt wahrnehmen!

Antragsaufnahme für Hartz IV: Termine unbedingt wahrnehmen!

040628L 2004-08-23

In den Medien ist in den vergangenen Wochen wiederholt darauf hingewiesen worden, daß alle erwerbsfähigen Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger Anträge auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) stellen müssen. Der Bereich Sozialhilfegewährung der Hansestadt Lübeck hat daher ein zentrales Sachgebiet geschaffen, um den Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern zu helfen.

Das Sachgebiet hat folgende Aufgaben:

  • Telefonische Hotline zur Beratung zum Arbeitslosengeld II (ALG II) unter der Rufnummer (0451) 122-22 12.
  • Persönliche Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages auf ALG II-Leistungen.

Die Telefon-Hotline ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr.

Da der Antragsvordruck für ALG II-Leistungen sehr umfangreich ist und einiger Erläuterungen bedarf, wird der Antrag von den Beschäftigten des neuen Sachgebietes anhand der gespeicherten Daten der Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen vorbereitet. Alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger werden (und wurden zum Teil bereits) schriftlich zu einem bestimmten Termin in das Verwaltungsgebäude dieses Sachgebietes in der Fackenburger Allee 27 eingeladen, um den Antrag zu vervollständigen und zu unterschreiben.

In dem Einladungsschreiben wird deutlich darauf hingewiesen, daß der bisherige Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt mit Ablauf des 31. Dezember 2004 endet und unbedingt ein neuer Antrag gestellt werden muß, um das neue Arbeitslosengeld II zu erhalten.

Obwohl bereits seit mehr als vier Wochen Termine vergeben werden, sind bislang viele der eingeladenen Hilfeempfänger nicht zu den Terminen erschienen. In diesen Fällen können die notwendigen Anträge nicht bearbeitet werden, mit der Folge, daß ab Anfang 2005 die Leistungen wegfallen. Aus diesem Grund, und um alle Anträge sorgfältig abarbeiten zu können, wird an die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe appelliert, die angebotenen Termine unbedingt wahrzunehmen! +++