Steuerklasse II: Wichtige Info für berufstätige Alleinerziehende

Veröffentlicht am 17.08.2004

Steuerklasse II: Wichtige Info für berufstätige Alleinerziehende

Steuerklasse II: Wichtige Info für berufstätige Alleinerziehende

040613L 2004-08-17

Durch die Steuerreform zu Beginn des Jahres 2004 haben sich die Voraussetzungen für den Erhalt der Steuerklasse II geändert. Aus aktuellem Anlaß weist der Bereich Meldestelle der Hansestadt Lübeck auf die wesentlichen Änderungen hin:

Die Steuerklasse II erhalten nur noch Alleinerziehende, wenn

  • zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetragsfaktor zusteht und
  • der Steuerpflichtige allein stehend ist und
  • der Arbeitnehmer gegenüber der Gemeinde schriftlich vor dem 20. September 2004 versichert hat, daß bei ihm die Voraussetzungen vorliegen und ihm seine Verpflichtung bekannt ist, die Eintragung der Steuerklasse umgehend ändern zu lassen, wenn diese Voraussetzungen wegfallen.

Die Lübecker Stadtzeitung hatte bereits am 25. Mai 2004 darüber berichtet. Es haben bisher aber nur wenige betroffene Eltern die Erklärung abgegeben. Die Meldestelle ruft daher noch einmal alle alleinerziehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, sich wegen der Erklärung an die Meldestelle oder eines der Stadtteilbüros zu wenden. (Innenstadt, Dr.-Julius-Leber-Straße 46 - 48, Zimmer 1; Kücknitz, Kirchplatz 7a/b, Zimmer 1; Moisling, Moislinger Berg 2, Zimmer 1; St. Gertrud, Adolf-Ehrtmann-Straße 3, Zimmer 1; St.Lorenz, Fackenburger Allee 29, Zimmer 1; Travemünde, Parkallee 1, Zimmer 1).

Telefonische Auskünfte erteilt die Meldestelle unter der Telefonnummer (0451) 122-33 00 oder 122-0 (Telefonzentrale). Informationen gibt es auch im Internet unter www.luebeck.de in der Rubrik „Bürgerservice/ Dienstleistungen“ Buchstabe „L“. +++