Hartz IV: Hansestadt und Agentur für Arbeit kooperieren

Veröffentlicht am 01.06.2004

Hartz IV: Hansestadt und Agentur für Arbeit kooperieren

Hartz IV: Hansestadt und Agentur für Arbeit kooperieren

040440R 2004-06-01

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe und Jürgen Spiekermann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck, unterzeichneten heute im Beisein von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und Landeswirtschaftsminister Dr. Bernd Rohwer eine Absichtserklärung (Letter of Intent - LOI) zur Kooperation in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE). „Gemeinsam wollen wir praktikable Lösungen entwickeln, damit das Gesetz zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 umgesetzt werden kann“, erklärten beide Unterzeichner übereinstimmend im Audienzsaal des Lübecker Rathauses. Mit der kurzfristigen Umsetzung der Regelungen zu Hartz IV stellen sich beide Verwaltungen einer gewaltigen Herausforderung“, sagte Bürgermeister Saxe.

In Richtung Bund und Land sagte Lübecks Bürgermeister: „Damit wird würdigt, daß Lübeck bei der Umsetzung von Hartz IV bereits Vorarbeiten geleistet hat, die für andere Kommunen beispielhaft sein können.“ Die Hansestadt Lübeck hat sich, wie auch Kiel und Rostock aus dem Bezirk der Regionaldirektion Nord, sowie Städte und Landkreise aus anderen Bundesländern, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als Modellstadt bereiterklärt, mit der Agentur für Arbeit durch Unterzeichnung einer rechtlich unverbindlichen Absichtserklärung (Letter of Intent) die Vorbereitungen für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft anzugehen.

Jürgen Spiekermann hob hervor, „daß die langjährige bewährte Zusammenarbeit Grundlage dafür ist, daß wir pragmatisch und effektiv im Interesse der künftigen Leistungsbezieher an diese herausfordernde Aufgabe herangehen.“

Für die intensive Zusammenarbeit bereits zum jetzigen Zeitpunkt sprechen zahlreiche Argumente: So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Lübecker Sozialhilfestellen gemeinsam geschult werden. Beide Seiten können das jeweilige Know-how bereits im Stadium der Vorbereitung einbringen und damit den Grundgedanken des Gesetzes, „Leistungen aus einer Hand“, umsetzen. Bei entstehenden Problemen oder Fragen können sich beide Seiten schnell austauschen und so Antworten und gemeinsame Lösungen finden.

Die städtische Projektgruppe wird mit Priorität in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Lübeck die Sicherung der Leistungsgewährung ab 1. Januar 2005 vorbereiten. Aufbauend auf der gemeinsamen Absichtserklärung (LOI) wird in der von der Agentur für Arbeit und der Hansestadt Lübeck eingerichteten gemeinsamen Steuerungsgruppe die Arbeit fortzuführen sein. +++