Gehwagen oder Motorroller können abgeholt werden

Veröffentlicht am 08.04.2004

Gehwagen oder Motorroller können abgeholt werden

Gehwagen oder Motorroller können abgeholt werden

040282L 2004-04-08

Unter den im Laufe des Monats März 2004 beim städtischen Fundbüro der Meldestelle abgegebenen Fundsachen befinden sich unter anderem ein Motorroller, ein Gehwagen, ein Fahrrad und ein Kinderwagen. Außerdem wurden unter anderem Armbanduhren, diverse Schmuck- und Bekleidungsgegenstände, Fotoapparate, Handtaschen und Handys abgegeben.

Die rechtmäßigen Besitzer werden gebeten, sich im Fundbüro des Bereichs Meldestelle, Dr.-Julius-Leber-Straße 46 - 48, Zimmer 109, zu melden.

Gegenstände, die in Stadtverkehr-Bussen verloren wurden, können auch im Fundbüro der Stadtverkehr Lübeck GmbH, Service-Center am ZOB, abgeholt werden. +++