Geflügelhalter müssen Bestand an Hühnern schnell melden

Veröffentlicht am 03.03.2004

Geflügelhalter müssen Bestand an Hühnern schnell melden

Geflügelhalter müssen Bestand an Hühnern schnell melden

040181L 2004-03-03

Aufgrund einer Eilverordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums müssen alle Geflügelhalter ihren Bestand an Hühnern, Truthühnern, Enten und Gänsen so schnell wie möglich melden. Die Verordnung betrifft alle Lübecker Berufs- und Hobbyhalter. Sie müssen die Angaben über ihren Geflügelbestand dem Bereich Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122-1249, per Fax unter (0451) 122-4536 oder per eMail unter gewerbeangelegenheiten@luebeck.de mitteilen. Neben dem Namen, der Anschrift und Telefonnummer des Tierhalters müssen auch Art, Anzahl und Standort des Geflügels gemeldet werden.

Aufgrund der aktuellen Seuchen in zahlreichen südostasiatischen Staaten soll mit den Bestandsmeldungen Vorsorge zum Schutz gegen die Geflügelpest getroffen werden. Mit der Eilverordnung hat das Bundesverbraucherschutzministerium die bereits bestehende Verpflichtung, die Haltung von Hühnern, einschließlich Perl- und Truthühnern, anzuzeigen, ausgeweitet. Nunmehr müssen auch Enten und Gänse sowie Fasane, Rebhühner, Wachteln und Tauben - auch aus Hobby-Haltungen - gemeldet werden.

Sofern unter Geflügel erhöhte Verluste oder eine Verringerung der Legeleistung auftreten, ist der Tierhalter außerdem verpflichtet, dies dem zuständigen Amtstierarzt anzuzeigen und entsprechende (Labor-) Untersuchungen durchführen zu lassen.

Die Halter von Geflügel müssen ein Register führen, in das alle Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers sowie des Transportunternehmers ebenso wie jeder Besuch betriebsfremder Personen einzutragen sind. Nur wenn diese Daten vorliegen, können die zuständigen Amtstierärzte schnell und wirkungsvoll eventuell notwendig werdende Schutzmaßnahmen einleiten.

Die Klassische Geflügelpest oder Aviäre Influenza ist eine hochansteckende, durch Geflügel und dessen Ausscheidungen sowie Kontaktpersonen, Gerätschaften und Transportfahrzeuge, aber auch durch Wildgeflügel (Zugvögel) innerhalb der Geflügelpopulation sehr leicht übertragbare Viruserkrankung. Behandlungen oder Impfungen sind derzeit weder möglich noch zulässig. +++