Umweltamt warnt vor Verwendung von Streusalzen

Veröffentlicht am 09.01.2004

Umweltamt warnt vor Verwendung von Streusalzen

Umweltamt warnt vor Verwendung von Streusalzen

040021R 2004-01-09

Der Bereich Umweltschutz weist daraufhin, daß in Lübeck die Verwendung von Salz und anderen auftauenden Mitteln auf Geh- und Radwegen verboten ist. Streusalz und andere auftauenden Mittel bringen nicht nur Eis und Schnee zum Schmelzen, sondern können auch Schäden an Straßenbäumen und Sträuchern verursachen. Natriumchlorid, als Hauptbestandteil des Streusalzes beispielweise, verdrängt die im Boden für die Pflanzen verfügbaren Nährstoffe, wie Calzium und Magnesium.

Das Grundwasser und die Flüsse werden belastet. Eine Versalzung der Grundwasservorräte kann die Folge sein. Die Klärung der Abwässer in der Kläranlage wird erschwert. Die Pfoten von Hunden können verätzt werden. Schäden an Straßen, Wegen, Brücken und sogar an Hauswänden sowie Korrosionsschäden an Fahrzeugen können entstehen.

Um die Umwelt vor den negativen Auswirkungen zu schützen, sollten statt Auftaumitteln bei Glatteis Sand, Splitt, Granulat oder andere abstumpfende Materialien verwendet werden. Bei Schneefall sind Besen und Schneeschieber die umweltfreundlichste Alternative. +++