Sicherheitstips im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Veröffentlicht am 17.12.2003

Sicherheitstips im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Sicherheitstips im Umgang mit Feuerwerkskörpern

031013L 2003-12-17

Die Berufsfeuerwehr Lübeck weist auf die erhöhte Brandgefahr durch explodierende Feuerwerkskörper zur Jahreswende hin. Gerade durch Leichtsinn oder Unachtsamkeit ereignen sich zahlreiche Unfälle oder Brände. Damit Silvester auch ein guter Start in das neue Jahr wird, gibt die Feuerwehr folgende Tips:

  • vor Silvester alle Balkons von brennbaren Gegenständen leer räumen, in der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen!
  • nur Feuerwerk mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und Materialprüfung (BAM) kaufen. „Schwarzmarkt-Ware“ ist lebensgefährlich!
  • Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks vor der Silvesternacht in Ruhe lesen!
  • Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren!
  • Feuerwerkskörper einzeln entzünden. Dabei sollten weitere Feuerwerkskörper in einem sicheren Abstand aufbewahrt werden.
  • Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen abbrennen – nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien!
  • Feuerwerk der Klasse II nur von Erwachsenen und nur im Freien zünden!
  • Raketen nur aus Flaschen mit sicherem Stand von der Straße aus starten!
  • Feuerwerkskörper sollten nicht in Richtung anderer Menschen oder Tiere gezündet werden!
  • Kleinere Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Eis mindestens zehn Minuten lang kühlen!
  • Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegen lassen! Sie können noch viel später explodieren!

Grundsätzlich ist das Abrennen von Feuerwerk der Klasse II nur Silvester, 31. Dezember 2003, von 18 Uhr bis Neujahrsmorgen, 1. Januar 2004, 7 Uhr erlaubt.

Beim Besuch einer Silvesterparty empfiehlt die Feuerwehr, sich über die Notausgänge zu informieren und zu prüfen, ob diese auch nicht verschlossen sind. Styropor-Flocken sollten aufgrund der hohen Brandgefahr als Dekorationsmaterial nicht eingesetzt werden. Besucher sollten den Veranstalter auf eventuelle Sicherheitsmängel aufmerksam machen und die Veranstaltung verlassen, wenn sie ihnen „unsicher“ vorkommt.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, soll umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Falls das Telefonnetz überlastet ist, ist die Feuerwehr auch über Polizei-Streifen, Busse, Taxen sowie jede Feuer- oder Polizeiwache erreichbar. Das Gebäude sollte umgehend verlassen werden, da selbst Brandrauch tödlich ist. Dabei sollten auch Kinder, alte und pflegebedürftige Menschen und Tiere mitgenommen sowie die Nachbarn gewarnt werden. Die Türen sollten geschlossen, aber nicht abgeschlossen werden. +++