Erbbauzinsen steigen erst ab 2006

Veröffentlicht am 04.12.2003

Erbbauzinsen steigen erst ab 2006

Erbbauzinsen steigen erst ab 2006

030968L 2003-12-04

Erst in mehr als zwei Jahren, ab 2006, werden die Erbbauzinsen in der Hansestadt Lübeck angehoben. Darauf hat jetzt der Bereich Liegenschaften hingewiesen. Wie berichtet, hat die Lübecker Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27. November 2003 die Erhöhung des Erbbauzins beschlossen. Betroffen sind Erbbaurechtsverträge, die in den Jahren 1919 bis 1970 von der Hansestadt Lübeck ausgegeben worden sind, und die keine sogenannten Anpassungsklauseln der Erbbauzinsen enthalten. Die Anpassung an den neuen Erbbauzins soll in drei gleichen Stufen innerhalb von sechs Jahren ab Neufestsetzung des Erbbauzins erfolgen. Die erste Stufe der Erhöhung tritt dabei zwei Jahre nach Neufestsetzung in Kraft. Die Neufestsetzung wird ab 2004 vorgenommen; dementsprechend erfolgt die erste Erhöhungsstufe ab 2006.

Die Erhöhung richtet sich danach, in welchem Maß seit Vertragsabschluß die Lebenshaltungskosten und die Einkommensverhältnisse der Arbeiter und Angestellten gestiegen sind. Für die Berechnung wird aus den entsprechenden statistischen Reihen ein Mittelwert gebildet. Entscheidend ist also der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Somit wird jeder einzelne Erbbaurechtsvertrag individuell berechnet. Entsprechende Mitteilungen über die Erhöhung versendet der Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften ab Januar 2004 an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Auskünfte erteilt der Bereich ab sofort auch telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122-23 10.

Diese Regelung gilt jedoch laut Bürgerschaftsbeschluß nicht bei einem Wechsel in der Person des Erbbauberechtigten (zum Beispiel durch Veräußerung, Erbschaft oder Schenkung). Die Erhöhung des Erbbauzinses wird in diesen Fällen in vollem Umfang mit dem Zeitpunkt des Wechsels wirksam.

Bislang ist es so, daß für Erbbaurechtsverträge ohne Anpassungsklausel Jahr für Jahr die gleichen, sehr niedrigen Erbbauzinsen zu bezahlen sind. Eine Anpassung an steigende Löhne und Gehälter oder die allgemeine Preisentwicklung erfolgte bei diesen alten Verträgen nicht. +++