Enttäuschung über Ablehnung der E.ON-Beteiligung an SWL

Veröffentlicht am 24.11.2003

Enttäuschung über Ablehnung der E.ON-Beteiligung an SWL

Enttäuschung über Ablehnung der E.ON-Beteiligung an SWL

030939R 2003-11-24

Das Bundeskartellamt in Bonn hat der zum E.ON Konzern gehörenden E.ON Hanse AG (früher Schleswag AG), Rendsburg, den Erwerb einer 49,9prozentigen Beteiligung an der Stadtwerke Lübeck GmbH untersagt. Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe und Wirtschaftssenator Wolfgang Halbedel haben sich in einer ersten Reaktion enttäuscht über die Entscheidung des Kartellamts gezeigt. Das Votum kam für Saxe und Halbedel allerdings nicht überraschend: „Der negative Bescheid kündigte sich schon in der Abmahnung aus dem Oktober an.“

Der Hauptvorwurf des Kartellamts lautet, daß die marktbeherrschende Stellung von E.ON durch eine Beteiligung von E.ON Hanse an der Stadtwerke Lübeck verstärkt wird.

Inhaltlich kommen beide Verwaltungsspitzen nach einer ersten Durchsicht des 48-seitigen Bescheids zu dem Schluß, daß die vorgetragenen Sachargumente für eine Beteiligung vom Kartellamt ungenügend berücksichtigt wurden: „Wir haben kein Verständnis dafür, daß unsere guten Argumente vom Kartellamt nicht positiv gewürdigt wurden,“ so Saxe und Halbedel.

Die Vermutung, daß am Ende die gegen den Willen des Kartellamts durch Ministererlaubnis genehmigte Fusion Ruhrgas/E.ON die Entscheidung beeinflußt hat, wollen Bürgermeister und Senator nicht von der Hand weisen. Denn die Spruchpraxis des Kartellamts war vor der Ministererlaubnis weniger restriktiv als danach.

Den politischen Entscheidungsträgern war laut Saxe bei Vertragsschluß mit E.ON Hanse bewußt, daß kartellrechtliche Risiken vorhanden sein könnten. Es war allen Beteiligten klar, daß die Verhandlungen mit dem Kartellamt schwierig werden würden. Deshalb wurden im Vertrag mit E.ON Hanse verbindliche Mechanismen berücksichtigt, die nicht nur eine wettbewerbsverzerrende Einflußnahme von E.ON Hanse verhindern, sondern im Gegenteil die Wettbewerbsbedingungen verbessern würden. Saxe und Halbedel: „Die Wirksamkeit der eingebauten Sicherungen wurde vom Kartellamt ohne belegbare Argumente und lediglich auf Mutmaßungen beruhend vom Tisch gewischt.“

Bürgermeister und Wirtschaftssenator weisen deshalb noch einmal darauf hin, daß zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke und zum Erhalt Hunderter von Arbeitsplätzen E.ON Hanse der geeignetste Partner ist. Das Angebot der Rendsburger war attraktiv und den anderen Offerten deutlich überlegen.

Der Hinweis des Kartellamtes, daß die angebotenen Kompensationen von E.ON Hanse nicht ausreichend seien, wollen Saxe und Halbedel nicht weiter kommentieren: „Die Beibringung der kartellrechtlichen Genehmigung lag in der Verantwortung von E.ON Hanse. Darauf haben wir in den letzten Wochen immer wieder hingewiesen. Wir werden nun sorgfältig prüfen, ob hier nichts unversucht gelassen wurde.“

In den nächsten Tagen wird die Hansestadt Lübeck mit der Stadtwerke Lübeck GmbH eine eingehende Prüfung des Bescheids vornehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

„Die Untersagung der Beteiligung ist ein schwerer Schlag für den Erhalt und die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in Lübeck. Durch die strategische Partnerschaft mit E.ON Hanse wäre es gelungen, die Stadtwerke Lübeck zu einem wettbewerbsstarken und kundenorientierten regionalen Anbieter von Energieprodukten und Dienstleistungen auszubauen, der vor allem auch neue Arbeitsplätze geschaffen hätte. Dieser Weg wurde uns erst einmal verbaut,“ sagten Saxe und Halbedel abschließend. +++