Einwohnerversammlung in der MuK am 2. Dezember 2003

Veröffentlicht am 14.11.2003

Einwohnerversammlung in der MuK am 2. Dezember 2003

Einwohnerversammlung in der MuK am 2. Dezember 2003

030908L 2003-11-14

Zur dritten Einwohnerversammlung in der Geschichte Lübecks lädt Stadtpräsident Peter Sünnenwold Lübeckerinnen und Lübecker am Dienstag, 2. Dezember 2003, von 17 bis 20 Uhr in das Foyer der Lübecker Musik- und Kongreßhalle, Willy-Brandt-Allee 10, ein. Damit wird den Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt die Möglichkeit gegeben, sich über wichtige Themen zu informieren und durch Anregungen und Vorschläge an die Bürgerschaft aktiv am Geschehen in der Stadt mitzuwirken. Zwei Themen stehen auf der Tagesordnung: die finanzielle Situation der Stadt und das Thema Sicherheit und Sauberkeit in Lübeck. Bürgermeister Bernd Saxe wird über die derzeitige Situation berichten. Die Tagesordnung kann um weitere Fragen und Themen durch die Einwohnerinnen und Einwohner erweitert werden, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Anwesenden dies beschließen. Ein Vorschlag beziehungsweise eine Anregung gilt als angenommen, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten diesem zugestimmt haben. Die Einwohnerversammlung hat eine beratende Funktion. Anregungen und Vorschläge, die beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Lübecker Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache obliegt dann allerdings der von den Bürgern gewählten Bürgerschaft.

An der Einwohnerversammlung können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck teilnehmen. Hierzu zählen alle Personen, die in Lübeck ihren Wohnsitz haben. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Gäste haben keinen Zutritt. Gegen Vorlage des Personalausweises oder der Meldebestätigung werden am Eingang Stimmkarten ausgehändigt.

Der Stadtpräsident leitet die Einwohnerversammlung. Er erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Redezeit ist auf drei Minuten begrenzt. Themen einer Einwohnerversammlung können sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen. Hierzu zählen alle Angelegenheiten der Hansestadt Lübeck, die auch die Bürgerschaft beraten und entscheiden darf. In der Einwohnerversammlung dürfen keine bundes- oder landespolitischen Themen oder Themen, die andere Gemeinden betreffen, behandelt werden. Zu Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, können Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden. Diese sollten die Bürger dem Stadtpräsidenten schriftlich zuleiten, damit darüber abgestimmt werden kann.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Einwohnerversammlung finden sich in Paragraph 16 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und in Paragraph 11 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck. Danach muß mindestens einmal im Jahr zur Erörterung wichtiger Selbstverwaltungsangelegenheiten der Hansestadt Lübeck diese Versammlung durch den Stadtpräsidenten einberufen werden. Bisher lud der Bürgermeister in unregelmäßigen Abständen zur Einwohnerversammlung ein, zuletzt im Mai 1997.+++