Verwaltungsvorlage: Erbbauzinsen sollen angepaßt werden

Veröffentlicht am 04.11.2003

Verwaltungsvorlage: Erbbauzinsen sollen angepaßt werden

Verwaltungsvorlage: Erbbauzinsen sollen angepaßt werden

030870R 2003-11-03

Die Hansestadt Lübeck plant, die Erbauzinsen für alte Erbbaurechtsverträge zu erhöhen. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage, die jetzt den Ausschüssen der Bürgerschaft zugeleitet wird, haben heute Bürgermeister Bernd Saxe und Wirtschaftssenator Wolfgang Halbedel und der Bereichsleiter Claus Strätz während einer Pressekonferenz vorgestellt. Betroffen sind Erbbaurechtsverträge, die in den Jahren 1919 bis 1970 von der Hansestadt Lübeck ausgegeben worden sind, und die keine sogenannten Anpassungsklauseln der Erbbauzinsen enthalten. Bislang ist es so, daß für Erbbaurechtsverträge ohne Anpassungsklausel Jahr für Jahr die gleichen, sehr niedrigen Erbbauzinsen zu bezahlen sind. Eine Anpassung an steigende Löhne und Gehälter oder die allgemeine Preisentwicklung erfolgte bei diesen alten Verträgen nicht.


Bürgermeister und Wirtschaftssenator wissen, daß die beabsichtigte Erhöhung der Erbauzinsen vermutlich einen Proteststurm der Betroffenen auslösen wird. Saxe: „Eine Erhöhung der Erbbauzinsen bis zu 800 oder gar 900 Prozent ist sicherlich eine erhebliche Mehrbelastung. Doch dabei sind die absoluten Zahlen zu berücksichtigen. Wenn jemand jetzt im Jahr nur knapp 100 Euro zahlt und zukünftig knapp 900 Euro, dann ist das verglichen mit denjenigen, die seit 1984 Verträge mit einer automatischen Anpassung der Erbauzinsen haben, auch eine Frage der Gerechtigkeit.“


Nachdem seit dem 1. Januar 2002 der Gesetzgeber in Paragraph 313 BGB geregelt hat, daß bei schwerwiegenden Änderungen der Umstände nach Vertragsabschluß ein Festhalten am unveränderten Vertrag dem Erbbaurechtsausgeber nicht zugemutet werden kann, hat der Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaft die Möglichkeiten der Anpassung geprüft. Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Urteilen seit 1980 die Erhöhungsmöglichkeiten und den Maßstab konkretisiert. Die Erhöhung richtet sich danach, in welchem Maß seit Vertragsabschluß die Lebenshaltungskosten und die Einkommensverhältnisse der Arbeiter und Angestellten gestiegen sind. Für die Berechnung wird aus den entsprechenden statistischen Reihen ein Mittelwert gebildet.


Dies bedeutet für Verträge aus dem Jahr 1949 eine Erhöhung um 795 Prozent, für Verträge aus dem Jahr 1959 um 570 Prozent und für Verträge aus dem Jahr 1969 um 280 Prozent. Gestützt wird das Handeln von Bürgermeister und Wirtschaftssenator auch durch die Gemeindeordnung: Nach den Paragraphen 89 und 90 ist eine Gemeinde dazu verpflichtet, mit ihrem Vermögen wirtschaftlich umzugehen.


Der Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck hat anhand eines Beispielsgrundstücks ermittelt, wie sich die beabsichtigte Anhebung der Erbbauzinsen auswirkt: Für einen Vertrag aus dem Jahr 1949 erhöht sich unter Anwendung des von der BGH-Rechtsprechung anerkannten Erhöhungsmaßstabes der Erbbauzins von 98,13 Euro um 795,58 Prozent auf 879,19 Euro pro Jahr. Seit Ausgabe des Erbbaurechtes, im Beispiel 1949, sind die Lebenshaltungskosten allerdings um 290 Prozent gestiegen, die Einkommen sogar um über 1300 Prozent. Insofern ist die Erhöhung im Vergleich zum heutigen Wert des Grund und Bodens gering. Zum Vergleich: Für ein in diesem Jahr ausgegebenes Erbbaurecht müßte der Erbbaurechtsnehmer für das gleiche Grundstück einen Erbbauzins in Höhe von 9536,14 Euro jährlich zahlen.


Parallel zu der geplanten Anpassung der Erbbauzinsen bietet die Hansestadt Lübeck nun auch wieder die Möglichkeit, die Erbbaugrundstücke zu sehr günstigen Konditionen zu kaufen. Halbedel: „Die bisherigen Verkaufsaktionen sind stets auf ein großes Echo gestoßen. Wir rechnen auch dieses Mal wieder mit vielen Kaufinteressenten.“


Informationen zu der beabsichtigten Erhöhung der Erbbauzinsen gibt Christa Harr, Telefon (0451) 122-2310, E-Mail: christa.harr@luebeck.de . Ansprechpartnerin im Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften für den Verkauf der Erbbaurechtsgrundstücke ist Sandra Lindner, Telefon (0451) 122 -23 02; E-Mail: sandra.lindner@luebeck.de . Weitere Informationen zum Verkauf sind auch der Internetseite „ www.liegenschaften.luebeck.de “ zu entnehmen.


Durch die Anpassung der Erbbauzinsen rechnet die Hansestadt Lübeck mit Mehreinnahmen in Höhe von rund einer Million Euro. Die Beschlußvorlage soll in der Bürgerschaftssitzung Ende November behandelt werden. +++