Anwohnerparkausweis heißt bald Bewohnerparkausweis

Veröffentlicht am 30.09.2003

Anwohnerparkausweis heißt bald Bewohnerparkausweis

Anwohnerparkausweis heißt bald Bewohnerparkausweis

030744L 2003-09-29

Die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck weist auf leichte Änderungen im Anwohnerparkrecht hin: Der Anwohnerparkausweis heißt jetzt Bewohnerparkausweis. Außerdem wird auf Straßenschildern der Begriff Anwohner durch das Wort Bewohner ersetzt. Ab Mittwoch, 1. Oktober, wird von der Straßenverkehrsbehörde das leicht veränderte Dokument „Bewohnerparkausweis“ zu den bisher geltenden Gebührensätzen ausgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebene Anwohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit.

Hintergrund dieser Begriffsänderung ist eine neue Definition in der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es „Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel“. Daher muß der neue Begriff „Bewohner“ in die Beschilderung wie auch in die Parkausweise aufgenommen werden. +++