Sonderkonditionen: Hansestadt Lübeck verkauft Erbbaurechte

Veröffentlicht am 07.07.2003

Sonderkonditionen: Hansestadt Lübeck verkauft Erbbaurechte

Sonderkonditionen: Hansestadt Lübeck verkauft Erbbaurechte

030500L 2003-07-07

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage hat die Bürgerschaft in ihrer vergangenen Sitzung am 19. Juni beschlossen, den Erbbauberechtigten städtischer Grundstücke diese zu attraktiven Verkaufskonditionen befristet bis zum 30. Juni 2006 anzubieten. Je nach Restlaufzeit des Erbbaurechtes wird ein Abschlag von 40 bis 50 Prozent auf den Richtwert laut Richtwertkarte des Gutachterausschusses gewährt.

Dieses Angebot gilt jedoch nur für die Grundstücke, deren Erbbaurechtsverträge bereits mindestens 20 Jahre laufen und nicht innerhalb der nächsten 20 Jahre auslaufen. Zudem dürfen einem Verkauf keine stadtplanerischen Gründe entgegenstehen.

Betroffen von dieser Verkaufsaktion, die es in ähnlicher Form bereits 1996 gegeben hat, sind etwa 7500 Grundstücke. Der Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften wird die Erbbauberechtigten stufenweise, sortiert nach Restlaufzeiten der Erbbaurechtsverträge, anschreiben und die Kaufpreishöhe mitteilen. Ob die Erbbauberechtigten das Angebot annehmen wollen, können sie innerhalb von drei Monaten nach Zugang entscheiden. Begonnen wird mit den Erbbaurechten, die in den Jahren 2023 bis 2033 auslaufen. Die Verkaufserlöse werden zur Schuldentilgung verwandt.

Ansprechpartnerin im Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften ist Sandra Lindner, die unter der Telefonnummer (0451) 122-23 02 zu erreichen ist. +++